Woher soll ich denn wissen, was darin stehen soll, werden Sie jetzt fragen? Und das alles noch in französischen Sprache! Zapperlot, das scheint ja ein wichtiger Vertrag zu sein. In der Tat – Wohl und Wehe hängen davon ab! Das soll im Compromis de vente stehen:
- die persönlichen Daten aller Beteiligten
- die grundbuchliche und katastermäßige Bezeichnung des Vertragsgegenstands
- der Verwendungszweck (Baugrundstück, Wohngebäude usw.)
- die Angabe des ursprünglichen Notarvertrags
- die eingetragene Hypotheken, Mietverträge, Dienstbarkeiten
- evtl. bestehende Versicherungen
- bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
- die Unterlassungserklärung, bis zur Unterzeichnung des notariellen Vertrags irgendwelche neuen Belastung auf den Vertragsgegenstand eintragen zu lassen
- die Bestimmungen über den Zeitpunkt des Übergangs von Eigentum, Nutzen und Lasten
- eine Erklärung, ob der Vertrag besonderen Bedingungen (abweichend von den gesetzlichen) unterworfen ist; diese sind dann einzeln aufzuführen
- der Kaufpreis
- Regelungen bzgl. einer Anzahlung
- aufschiebende bzw. aufhebende Bedingungen, Clauses suspensives
- Verkauf des Hauses in Deutschland
- Erhalt eines Certificat d’urbanisme
- Erhalt einer Baugenehmigung, Permis de construire
- keine Vorkaufsrechte, Préemption
- Grundbuch ohne Hypotheken
- Auszugsdatum von Verkäufer oder Mieter
- Zustand der Immobilie wie in Gutachten bei Unterzeichnung des Kaufvertrags
- Fertigstellung von versprochenen Arbeiten (Renovierungen, Anstriche etc.)
- Darlehenszusage durch ein Kreditinstitut
- Bestimmungen für Versicherungen, die vom Notar für den Käufer auf den Todes- oder Invaliditätsfall genommen werden
- Datum, wann der Acte authentique unterzeichnet wird
- sonstige Bestimmungen bzgl. Zahlung von Kosten des Notars für den Fall, dass der Acte authentique nicht zustande kommt
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.