Gleiches gilt für die Teilungserklärung. Das Grundbuch gibt Ihnen Auskunft über die aktuellen Eigentümer, wie häufig diese früher möglicherweise gewechselt haben und ob etwa schwarze Schafe darunter waren (Eintrag von Zwangshypotheken usw.).
Die Teilungserklärung gibt Ihnen Auskunft, was genau Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist, wie die Gartenanlage genutzt werden darf und welche Kosten, nach welchem Schlüssel umgelegt werden. Wenn die Wohnanlage schon länger besteht und Sie die Wohnung von einem Eigentümer kaufen, dann sollten Sie sich auch alle Protokolle der bisherigen Eigentümerversammlungen aushändigen lassen.
Sie kennen den Spruch: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Ähnlich spiegeln die Protokolle unter anderem auch die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft wider (Verhältnis der Ja-/Nein- Stimmen bei Beschlussfassungen) oder aber auch die Qualität der Anlage. Wenn aus den Protokollen hervorgeht, dass jedes Jahr ein Stück Verputz erneuert werden musste, hier eine Undichtigkeit repariert und dort Sanierungsmaßnahmen an Rohrleitungen vorgenommen werden mussten, dann kann Ihre Entscheidung niemals positiv sein.
Es gibt noch andere schöne und vielleicht noch schönere Anlagen in Frankreich. Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie sich um. Und wenn Sie auf deutsche Eigentümer (nicht deutsche Bauträger) treffen, unterhalten Sie sich mit diesen.
Im Übrigen sollte Ihnen hier noch einmal deutlich werden, wie gut Ihre Sprachkenntnisse sein müssen, um all diese so wichtigen Überprüfungen ohne professionellen, unabhängigen Berater vornehmen zu können.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.