„Auf den Inhalt kommt es an“ – für den Compromis de vente gilt dieser Spruch ganz besonders. Aber noch besser ist: „Auf ganz viel Inhalt kommt es an!“
Woher soll ich denn wissen, was darin stehen soll, werden Sie jetzt fragen? Und das alles noch in französischen Sprache! Zapperlot, das scheint ja ein wichtiger Vertrag zu sein. In der Tat – Wohl und Wehe hängen davon ab! Das soll im Compromis de vente stehen:
die persönlichen Daten aller Beteiligten
die grundbuchliche und katastermäßige Bezeichnung des Vertragsgegenstands
der Verwendungszweck (Baugrundstück, Wohngebäude usw.)
die Angabe des ursprünglichen Notarvertrags
die eingetragene Hypotheken, Mietverträge, Dienstbarkeiten
evtl. bestehende Versicherungen
bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
die Unterlassungserklärung, bis zur Unterzeichnung des notariellen Vertrags irgendwelche neuen Belastung auf den Vertragsgegenstand eintragen zu lassen
die Bestimmungen über den Zeitpunkt des Übergangs von Eigentum, Nutzen und Lasten
eine Erklärung, ob der Vertrag besonderen Bedingungen (abweichend von den gesetzlichen) unterworfen ist; diese sind dann einzeln aufzuführen
der Kaufpreis
Regelungen bzgl. einer Anzahlung
aufschiebende bzw. aufhebende Bedingungen, Clauses suspensives
Verkauf des Hauses in Deutschland
Erhalt eines Certificat d’urbanisme
Erhalt einer Baugenehmigung, Permis de construire
keine Vorkaufsrechte, Préemption
Grundbuch ohne Hypotheken
Auszugsdatum von Verkäufer oder Mieter
Zustand der Immobilie wie in Gutachten bei Unterzeichnung des Kaufvertrags
Fertigstellung von versprochenen Arbeiten (Renovierungen, Anstriche etc.)
Darlehenszusage durch ein Kreditinstitut
Bestimmungen für Versicherungen, die vom Notar für den Käufer auf den Todes- oder Invaliditätsfall genommen werden
Datum, wann der Acte authentique unterzeichnet wird
sonstige Bestimmungen bzgl. Zahlung von Kosten des Notars für den Fall, dass der Acte authentique nicht zustande kommt