Renovierungen in Frankreich

Ermäßigte Steuersätze & Kostenvoranschläge

Renovierungen in Frankreich

Häufig geht mit dem Kauf einer Immobilie auch die eine oder andere Renovierung einher. Sei es, weil Renovierungen anstehen, was hoffentlich entsprechend preismindernd berücksichtigt wurde, oder weil Sie einfach das eine oder andere anders haben wollen.

Denken Sie aber bitte nicht, von kleineren Schönheitsreparaturen abgesehen, dass es Ihnen Freude machen wird, während Ihres Urlaubs den gesamten Innenputz zu erneuern oder die 50 m2 große Terrasse neu mit Platten zu belegen. Die alten müssen üblicherweise auch noch herausgerissen werden. Und schon ist der Urlaub im eigenen Ferienhaus vorbei.

Selbst wenn Sie dort dauerhaft wohnen: Überschätzen Sie Ihre Arbeitskraft bzw. Ihren Arbeitswillen (oder besser: Arbeitswut?) nicht! Sie haben das Haus doch gekauft, damit Sie das besondere Licht und den besonderen Duft der Provençe genießen können. Und nicht, um nach und nach eine neue Baustelle aufzumachen...

Ermäßiger Steuersatz für Renovierungen in Frankreich

In Frankreich gilt zurzeit (Stand 1.12.2003) für bestimmte Maßnahmen, u. a. auch für Renovierungen, ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz, TVA. Statt 19,6 zahlen Sie nur 5,5 %, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Renovierungsarbeiten müssen durch Handwerker durchgeführt und
  • die Materialien müssen ebenfalls vom Handwerker geliefert werden.

Prüfen Sie, ob es sich lohnt, alles selber zu machen, oder ob Sie doch besser für die eine oder andere Renovierung Fachleute beauftragen. Genießen Sie lieber die Schönheiten Frankreichs.

Französischer Kostenvoranschlag

Noch ein paar Worte zum Kostenvoranschlag, Devis: Handwerker sind per gesetzliche Anordnung verpflichtet, in bestimmten Fällen einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Dieser kann kostenfrei sein, dann ist das ein Entgegenkommen des Handwerkers. Er darf aber auch dafür ein Entgelt verlangen. Er muss einen Kostenvoranschlag erstellen, wenn Sie es als Kunde verlangen und immer dann, wenn die Rechnung höher (Kostenvoranschlag inbegriffen!) als 150 Euro ist.

Der Gesetzgeber stellt an den Inhalt des Kostenvoranschlags genaue Anforderungen, die der Ersteller erfüllen muss. Wenn Sie den Auftrag aufgrund des Devis vergeben, dann haben Sie das Exemplar für den Auftragnehmer mit folgendem Vermerk zu versehen:
Devis reçu avant exécution des travaux, bon pour exécution – Kostenvoranschlag vor Ausführung der Arbeiten erhalten, Auftrag erteilt.“ Dieser Vermerk ist handschriftlich auf dem Devis anzubringen. Solche handschriftlichen Vermerke werden Ihnen noch öfter begegnen - sie sind häufiger Bestandteil von Verträgen.

Tipp: Verlangen Sie immer einen Devis gratuit. Detaillierte Informationen darüber finden Kunden unter www.france-immoconsult.de .

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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