Das genaue Datum wird vom Notar des Käufers festgelegt, sobald die Hypothek bewilligt wurde. Vor der Fertigstellung wird der Notar des Käufers letzte Überprüfungen des Vertrages durchführen, unter anderem:
- Eine Überprüfung beim irischen Grundbuchamt oder Urkundenamt, ob es eventuelle Einschränkungen, wie ausstehende Hypotheken oder Besitzrechte, gibt. Im Falle von bereits registrierten Immobilien gibt es manche Belastungen, die nicht registriert werden müssen, wie beispielsweise ausstehende Erbschaftssteuer, Mietkosten, Bodenverbesserungskosten, Jahreszinsen, Öffentlichkeitsrechte und kurzfristige Mietverhältnisse. Der Verkäufer muss normalerweise eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass keine dieser Lasten die Immobilie beeinträchtigt;
- wenn nötig eine Überprüfung der Firma beim Registrierungsbüro für Unternehmen (Companies Registration office);
- eine rechtliche Überprüfung beim irischen Zentralbüro des Oberen Gerichtshofes (Central Office of the High Court) um eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu offenbaren, die die Immobilie beeinträchtigen könnten, ebenso eventuelle Schulden des Verkäufers, die die Immobilie zwar nicht direkt betreffen, aber womöglich als Pfandrecht gegen die Immobilie eingetragen werden können;
- eine Insolvenzüberprüfung (wenn der Verkäufer bankrott ist, wird die Immobilie von einem offiziellen Rechtsnachfolger (Official Assignee) verwaltet, der kein Eigentum übertragen kann);
- eine Überprüfung des Pächters und seines Einkommens (nur im Falle von Pachtimmobilien), um Schulden des Verkäufers auszuschließen.
Für die Fertigstellung muss außerdem der Kaufvertrag unterschrieben werden (der Verkäufer muss ihn vor Fertigstellung unterschreiben, der Käufer innerhalb eines Monats danach), die Eigentümerschaft der Immobilie übertragen werden, und der Restbetrag des Verkaufspreises bezahlt werden (abzüglich der Anzahlung und, falls nötig, der Höhe der Hypothek), zuzüglich weiterer Beträge wie Gebühren für den Notar und Steuern.
Abschließende Überprüfungen
Eine Immobilie wird in Irland in dem Zustand verkauft, den sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung hat. Beachten Sie daher alles, was zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrags und Fertigstellung geschieht.
Bevor Sie den endgültigen Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie sichergehen, dass die Immobilie mittlerweile nicht beschädigt wurde, beispielsweise durch einen Sturm oder Vandalen (oder dem vorherigen Besitzer!). Wenn Sie einen Notar angestellt haben oder durch einen Handelsvertreter kaufen, sollte Sie dieser auf Ihrer Besichtigung begleiten. Sie sollten ebenfalls unmittelbar vor Abschluss eine Bestandsaufnahme machen (der Vorbesitzer sollte die Immobilie bereits geräumt haben), um zu versichern, dass im Kaufpreis enthaltene Gegenstände nicht vom Verkäufer entwendet wurden. Machen Sie eine Liste aller Einrichtungen und allem, das im Kaufpreis enthalten ist oder separat erworben wurde, wie beispielsweise Teppiche, Beleuchtungskörper oder Vorhänge. Versichern Sie sich, dass alles vorhanden und in gutem Zustand ist. Das ist vor allem wichtig, wenn die Einrichtung und Ausstattung im Preis enthalten sind.
Überprüfen Sie ebenfalls, dass teure Gegenstände (z.B. Kücheneinrichtungen) nicht durch minderwertige (vielleicht gebrauchte) Gegenstände ausgetauscht wurden. Sämtliche Einrichtungen und Ausstattungen (auch Gartenpflanzen und -sträucher) die bei Besichtigung der Immobilie vorhanden waren, sollten immer noch da sein wenn Sie sie kaufen, außer es wurde im Kaufvertrag anders vereinbart.
Wenn irgendetwas fehlt oder nicht in Ordnung ist, sollten Sie einen Bericht schreiben und auf augenblickliche Rückerstattung bestehen, z.B. indem der Verkaufspreis entsprechend gesenkt wird. In diesen Fällen wird Ihr Notar die Unterzeichnung des Vertrages meistens zurückhalten, bis die Sache geklärt ist. Es kann auch ein entsprechender Betrag von den Einkünften des Verkäufers für Reparaturen einbehalten werden. Sie sollten den Kauf erst dann fertigstellen, wenn Sie vollkommen zufrieden sind, da Sie eine Entschädigung später nur sehr viel schwieriger oder gar nicht erhalten. Wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, den Verkauf abzuschließen, sollte Ihr Anwalt dafür sorgen, dass Sie Ihre Anzahlung und andere bereits bezahlte Gebühren zurückbekommen.
Bevollmächtigung
Der Käufer oder der Verkäufer kann einen Dritten (z.B. einen Notar) bevollmächtigen, den Vertrag in ihrem Namen zu unterschreiben. Das ist unter ausländischen Käufern und Verkäufern üblich und kann von Ihrem Anwalt arrangiert werden. Wenn ein Ehepaar in Irland eine Immobilie in deren beider Namen kauft, kann die Frau ihrem Mann eine Bevollmächtigung erteilen (oder umgekehrt). Beachten Sie jedoch, dass es gefährlich sein kann, jemandem eine Bevollmächtigung auszustellen. In den meisten Fällen ist es sogar unnötig. Wenn Sie jemanden bevollmächtigen, sollte es nicht nur eine Person sein, der Sie vertrauen, sondern eine, die Sie auch gut kennt. Andernfalls sehen Sie sich vielleicht an Abmachungen gebunden, die Sie nicht befürworten.
Zahlungen
Der Restbetrag des Verkaufspreises abzüglich der Anzahlung und eventueller Hypotheken muss per Bankscheck oder Banküberweisung gezahlt werden. Am häufigsten wird per Bankscheck bezahlt, was bedeutet, dass Sie die Zahlung in Ihrer Hand haben (eine Bank kann sie nicht verlieren!) und der Notar sie sofort bestätigen kann. Sie können außerdem die Zahlung zurückhalten, wenn in letzter Minute ein unlösbares Problem auftaucht.
Nicht in Irland wohnhafte Käufer brauchen inzwischen keine Bestätigung einer irischen Bank mehr, dass der ausstehende Betrag in ausländischen Währung gewechselt wurde. Dennoch muss dies bei der Bank of Ireland gemeldet werden (wegen des Geldwäsche-Gesetzes). Nicht in Irland wohnhafte Käufer müssen unter Umständen auch ihre Steuersituation bestätigen (d.h. ob sie der Einkommenssteuer in Irland unterliegen oder nicht).
Auch wenn Käufer und Verkäufer aus dem gleichen Land außerhalb Irlands kommen, muss die letzte Zahlung in Euro gemacht werden. Nachdem Sie bezahlt haben, wird Ihr Notar Ihnen einen Beleg aushändigen, sowie eine nicht unterschriebene Kopie des Kaufvertrags, die zeigt, dass Sie der neue Besitzer sind. Sie sollten außerdem die Schlüssel erhalten!
Registrierung der Immobilie
Nachdem Sie einen Stempel bei einem Steuerbeamten erhalten haben (falls eine Stempelsteuer bezahlt werden muss), wird die Besitzurkunde entweder beim Grundbuchamt oder Urkundenamt abgegeben und später dem Käufer wieder ausgehändigt. Im Fall, dass eine Hypothek aufgenommen wurde, behält der Hypothekengeber sie für die Dauer der Hypothek ein. Wenn die Hypothek zurückgezahlt wurde, stellt das Kreditinstitut eine Art Beleg aus, der bestätigt, dass der Kredit abgezahlt wurde und das Eigentumsrecht auf den Besitzer überschrieben wird.