Checkliste für den Bauherrn

So wird Ihr Hausbau zum Erfolg

Checkliste für den Bauherrn

Vor allen Dingen für Bauherrschaften, welche nicht vor Ort den Baufortschritt ihrer Immobilie überwachen können, gelten folgende Ratschläge: Obwohl mit Mehrkosten verbunden, gehen Sie auf Nummer sicher, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der sich mit dem spanischen Vertrags- und Immobilienrecht auskennt.

Auch ein Bauberater/Bauleiter, der an Ihrer Stelle die Bauüberwachung übernimmt, dürfte sein Geld wert sein.

Grundbuchauszug besorgen

Bevor Sie vertragliche Verpflichtungen eingehen, besorgen Sie sich einen Grundbuchauszug ( Nota Simple Informativa). Diesen erhalten Sie auf dem zuständigen Grundbuchamt. Anhand der Eintragungen ist zu erkennen, ob das angedachte Grundstück Schulden- und Lastenfrei ist, ob Wegerechte darauf sind, evtl. Hypotheken oder Pfändungen. Erst wenn Sie die rechtliche Situation und die Bebaubarkeit geklärt haben, sollten Sie einem Kauf näher treten.

Bebaubarkeitszertifikat

Das Bebaubarkeitszertifikat können Sie sich beim zuständigen Bauamt besorgen. Zu beachten gilt: dieser Bescheid ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die »Informacion Urbanistica« gibt Ihnen Aufschluss über die derzeitige Bebaubarkeit. Innerhalb einer Woche haben Sie diese wichtige Information im Normalfall in Händen.

Bodenklassifizierung

Hier müssen Sie zwei Kategorien unterscheiden:

  • erschlossenes Bauland ( Suelo Urbano)
  • nicht erschließbarer Boden ( Suelo no urbanizable)

Der Flächennutzungsplan kann auch folgende Informationen geben:

  • Grünzone ( Zona Verde)
  • Suelo no urbanizable, was bedeuten kann: Es handelt sich um Land, welches wegen Naturschutz oder Landwirtschaft nicht als Bauland vorgesehen ist.
  • Ackerland ( Suelo Rustico)

Ackerland

Sollten Sie den Kauf einer Liegenschaft ( Finca) außerhalb einer Gemeinde ins Auge gefasst haben, sollten Sie unbedingt im Rathaus nachfragen, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Um eine konkrete Auskunft zu erhalten, benötigen Sie einen Lageplan und die Parzellen-Nummer.

In den Außenbezirken sind Landkäufe oft erst ab 10.000qm möglich. Aber selbst bei dieser Grundstücksgröße dürfen oft nur 2% der unbebauten Fläche bebaut werden. Empfehlenswert auch hier: holen Sie sich den Rat eines Anwaltes ein. Gerade hier sind die Eigentumsverhältnisse kompliziert und schwer zu prüfen.

Mitunter steht eine Schäferhütte, eine Scheune, ein Geräte­schuppen o.ä. auf einer solchen Liegenschaft, dann darf meistens nur innerhalb der Umrisse neu gebaut werden. Eine Faustregel lautet: die Mindestgrundstücksflächen bei Einfamilien­häuser liegen bei 800qm. Je nach Gemeinde, es gibt keine generelle Regelung, kann man sagen, müssen die Grundstücks­größen zwischen 200 und 2000qm für Häuser liegen.

Baugenehmigung

Erkundigen Sie sich genau, unter welchen Bedingungen Sie eine Baugenehmigung erhalten. Viele Voraussetzungen wollen vorher erfüllt sein:

  • Die öffentliche Erschließung des Grundstücks muss sicher gestellt sein. Diese Sicherstellung obliegt dem Antrag­steller.
  • Die Erschließungskosten müssen per Bankgarantie ( Aval) beigebracht werden.
  • Wenn Sie die Bewohnbarkeitsbescheinigung der Ge­meinde haben, können Sie einziehen.

Escritura und Grundbuch

Erst wenn alle vorbezeichneten Positionen geklärt sind, sollten Sie einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Nach der Escritura de Compraventa werden Sie als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

Architekt und Bauunternehmer

Jetzt sind Sie soweit, dass Sie sich einen Architekten und einen Bauunternehmer aussuchen können. Lassen Sie sich Referenz­objekte zeigen! Verschweigen Sie dem Architekten nicht Ihr Budget. Setzen Sie finanzielle Grenzen. Ihr Architekt ist ver­pflichtet, Bauvorschriften einzuhalten, Genehmigungen einzu­holen und die Baupläne bei der Architektenkammer einzureichen. Die Licencia de Obra, Permiso de Obra (Baugenehmigung) erteilt das Rathaus. Es verseht sich von selbst, dass zum Bauantrag genaue Pläne eines Architekten, der Mitglied der Architekten­kammer sein muss, eingereicht werden müssen. Die Baupläne werden dann von der Architektenkammer überprüft und abgestempelt.

Berechnung der Statik, Baubeschreibung und Installationspläne und die Baupläne bilden die Grundlage für die Baugenehmigung. Ersichtlich aus der Genehmigung sind dann auch evtl. Abtretungen für das Straßen- und Kanalnetz, notwenige Städtebaulichen Erschließlungen und die daraus resultierenden Kosten, sowie die zeitlichen Abläufe.

Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn die befristete Baulizenz, in der die Bauvorschriften vorgegeben werden, vorliegt. Bis zum Baubeginn können leicht drei Monate und weitaus mehr vergehen. Wappnen Sie sich mit Geduld, bei einem vorgezogenen Baustart, tragen Sie das volle Risiko!

Wählen Sie auch Ihren Bauunternehmer mit Bedacht aus. Vergleichen Sie Preise und lassen Sie sich Referenzobjekte zeigen. Sprechen Sie auch ruhig mit den Hausbesitzern. Eine konsequente Selektion spart Ihnen Geld, Zeit und Nerven!

Bauvertrag

Überlegen Sie sehr gut, was in Ihrem Bauvertrag alles beinhaltet sein sollte. Je detaillierter Sie formulieren (Ausführung, Materialien, Bauqualität) umso weniger Sonderwünsche werden erforderlich. Alles was nicht im Bauvertrag beinhaltet ist — oder festgehalten wurde, wird nachberechnet und kostet Sie viel Geld.

Sinnvoll erscheint es auch, einen Festpreis zu vereinbaren. So können Ihnen als Bauherr später dann keine Nachberechnungen z.B. wegen Verteuerung der Materialien während der Bauphase u.a. ins Haus flattern. Vereinbaren Sie Ratenzahlungen und Baufortschritt.

Definieren Sie Baubeginn und Bauende. Setzen Sie Fristen vertrag­lich fest und lassen sie Strafen für Bauverzögerung in Ihr Vertrags­werk einbauen.

Wenn es Ihre Zeit erlaubt, seien Sie während der Konstruktions­phase vor Ort. Nur so können Sie Fehlern vorbeugen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, beauftragen Sie einen zuverlässigen Bauleiter ( Aparejador) der für Sie die Kontrolle der Bauarbeiten übernimmt.

Neubauerklärung

Nach Fertigstellung des Baus, stellt der leitende Architekt ein Dokument aus ( Certificado Final de Obra) das besagt, dass alle Maßnahmen mit dem Plan übereinstimmen. Jetzt kann der Antrag auf Bauendabnahme beim Rathaus gestellt werden. Des weiteren muss nun der Architekt ein weiteres Dokument erstellen, aus dem hervorgeht, dass die Ausführung nicht von den eingereichten Plänen (Baugenehmigung, Architektenplanung, Ausführung) abweicht. ( Certificado Descriptivo). Jetzt müssen Sie vor einem Notar die Neubauerklärung erstellen lassen ( Declaracion de Obra Nueva). Mit der Escritura de Obra Nueva wird Ihre Immobilie ins Grundbuch eingetragen und steuerlich angemeldet. Bei der Legalisierung der Neubauerklärung handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift. Nur damit können Sie bei der Gemeinde Ihre Bewohnbarkeits­bescheinigung ( Cedula de Habitabilidad) beantragen.

Wenn Sie allen Punkten, die notwendige Sorgfalt angedeihen lassen, wird Ihr Bauvorhaben perfekt und relativ reibungslos ablaufen können. Wir wünschen Ihnen, dass sich Ihr Traum vom eigenen Heim im Süden erfüllt und Sie entspannt und voller Freude Ihre neue Villa genießen können.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 2.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: