Die Steuer muss von den Immobilienbesitzern und nicht von Mietern gezahlt werden. Die Vermögenssteuer basiert auf dem steuerlichen Wert (valor tributavel) einer Immobilie, wie es aus dem Steuerregister (matriz predial) ersichtlich ist. Der steuerliche Wert errechnet sich aus dem Marktwert, dem Standort und dem Standard der lokalen Services.
Immobilieneigentum wird nach drei Klassifikationen aufgeteilt: städtische Gebäude (prédios urbano), ländliche Gebäude (prédios rustica) und eine Mischung aus diesen beiden (prédios misto). Für städtische Gebäude liegt der Steuersatz zwischen 0,7 und 1,3 Prozent des steuerlichen Wertes der Immobilie. Daher wird die Vermögenssteuer zwischen € 700 und € 1.300 liegen, wenn Sie eine städtische Immobilie besitzen, deren steuerlicher Wert € 100.000 beträgt. Bei ländlichen Gebäuden (z. B. unbebautes Land außerhalb der Stadt und Gebäude, die nur für Landwirtschaft o.ä. genutzt werden) liegt der Steuersatz bei niedrigen 0,8 Prozent des steuerlichen Wertes.
Beachten Sie, dass auf Immobilien, die von Körperschaften, die in einem Gerichtsbereich mit günstigeren Steuergesetzen als Portugal ansässig sind, z. B. Auslandsunternehmen, eine feste Rate von 2 Prozent fällig ist.
Sie sollten zwischen Januar und April eine Mitteilung über den zu zahlenden Betrag vom Direcção das Contribuiçães e Impostos des Finanzministeriums in Lissabon bekommen. Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten, sollten Sie Ihre örtliche Steuerbehörde kontaktieren. Die Vermögenssteuer wird normalerweise rückwirkend in Rechnung gestellt und ist in zwei Raten zu zahlen (die erste im April, die zweite im September). Die Bezahlung kann bei Ihrer örtlichen Steuerbehörde (finanças), einer Hauptpost und bei gekennzeichneten Banken getätigt werden. Fordern Sie immer eine Quittung an.
Wenn Sie eine Immobilie gekauft und die SISA gezahlt haben, kann es sein, dass Sie 10 Jahre von der Vermögenssteuer befreit sind. Dies hängt vom steuerlichen Wert der Immobilie ab. Um dies in Anspruch zu nehmen, muss die Immobilie innerhalb von 6 Monaten nach der Unterzeichnung der Kaufurkunde bewohnt werden, der Eigentümer dauerhaft ansässig sein und die Immobilie einer natürlichen Person (und nicht einem Unternehmen) gehören.
Der Antrag zur Befreiung muss bei der örtliche Steuerbehörde innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Kaufs eingereicht werden. Wenn Sie den Antrag zu spät stellen oder Vermögenssteuer zahlen, obwohl Sie nicht müssen, können Sie hierfür weder eine Rückerstattung anfordern noch die Antragsfrist verlängern. Wenn Sie innerhalb der Antragsfrist verkaufen, kann der Nachfolgebesitzer ebenfalls die Befreiung der Vermögenssteuer beantragen.