Unbefristeter Vollzeitvertrag - CDI (Contrat à durée indéterminée): Dieser Vertrag ist zeitlich unbefristet. Die Probezeit beträgt normalerweise 3 Monate. Zwar kann ein CDI von beiden Seiten gekündigt werden, doch ist dies für den Arbeitgeber aufgrund einer Unmenge an Arbeitsmarktregulierungen sehr schwierig.
Befristeter Vollzeitvertrag - CDD (Contrat à durée déterminée): Diese Art von Vollzeitvertrag ist von vornherein auf eine bestimmte Länge befristet. Zwar ist für den CDD keine Mindestvertragslänge vorgeschrieben, doch werden oftmals 9 Monate vereinbart. Im Anschluss an diese Frist kann der Vertrag verlängert werden, allerdings nur um den selben Zeitraum wie der ursprüngliche Vertrag. Nach 18 Monaten muss der Vertrag in einen CDI umgewandelt oder der Arbeitnehmer gekündigt werden. Schätzungsweise werden heute 70% aller neuen Arbeitsverträge als CDD aufgesetzt, um die umfangreichen Kündigungsregulierungen zu umgehen.
Temporärer Arbeitsvertrag (Contrat temporaire): Die Vertragsbedingungen sind hier de facto die gleichen wie bei einem CDD. Anders als beim CDD ist hier jedoch als dritter Vertragspartner eine Arbeitsagentur involviert. Im Anschluss an die Vertragslaufzeit kann das Unternehmen Sie auch direkt anstellen, muss jedoch dann meist eine Gebühr an die Agentur zahlen. Befristete Arbeitsverträge dürfen gesetzlich nur für kurzfristige Aufgaben ( mission) vergeben werden.
Teilzeitvertrag (Contrat de travail à temps partiel): Als Teilzeitstelle gelten alle Stellen, die weniger als 80% der wöchentlichen Vollzeit-Arbeitsstunden umfassen. Zwar ist im Privatsektor keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben, doch erhalten Sie erst ab 60 Stunden pro Monat Sozialversicherungsleistungen. Teilzeitstellen der öffentlichen Hand müssen 50-80% der Stunden einer normalen Stelle umfassen.
Saisonvertrag (Le travail intermittent): Diese Vertragsart wird vorwiegend für Saisonarbeiten verwendet, z.B. zur Weinlese oder in der Tourismusbranche.
Änderung/Anpassung von Arbeitsverträgen
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages vorschlagen, z.B. hinsichtlich Ihres Arbeitsortes, Ihrer Arbeitsstunden oder Ihres Gehalts.
Wenn die Änderung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt (also aufgrund von wirtschaftlichen Änderungen im Marktumfeld oder technologischen Veränderungen), muss Sie Ihr Arbeitgeber hierüber bei Einschreiben informieren (lettre recommandée avec accusé de réception).
Nach Erhalt dieses Schreibens haben Sie einen Monat Zeit, um gegen die Änderung Einspruch zu erheben, andernfalls gilt diese als akzeptiert. Falls Sie die Änderung ablehnen, kann Ihr Arbeitgeber die nächsten Schritte einleiten – Ihnen entweder einen Kompromiss anbieten oder Sie feuern.
Eine Reduzierung der Arbeitstunden aufgrund einer Tarifvereinbarung gilt nicht automatisch für Ihren individuellen Vertrag. Falls Sie diese Reduzierung ablehnen und Sie entlassen werden, gilt diese Entlassung als individuelle Entlassung ohne wirtschaftliche Gründe.