Arbeitslosenversicherung

Wann Sie als Arbeitsloser Geld erhalten

Arbeitslosenversicherung

Falls Sie in Frankreich arbeiten und arbeitslos werden, sollten Sie sich umgehend bei den zuständigen Arbeitsämtern melden.

Zunächst registrieren Sie sich bei der ASSEDIC ( www.assedic.fr  - nur französisch), dann bei der nationalen Arbeitsagentur Pole Emploi ( http://www.pole-emploi.fr/accueil/  - nur französisch). Beide Agenturen werden Ihnen einen Termin vermitteln, bei dem ein Arbeitsberater Ihre persönliche Situation analysiert und Ihnen bei der Arbeitssuche hilft.

Das Arbeitslosengeld wird über die ASSEDIC ausgezahlt. Hierzu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber erfolgt sein.
  • Sie müssen während der letzten 22 Monate mindestens 6 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Sie müssen jünger als 60 Jahre sein.
  • Sie müssen physisch arbeitsfähig sein.

Das Arbeitslosengeld wird 7 Monate lang gezahlt, wenn Sie innerhalb der letzten 22 Monate mindestens 6 Monate gearbeitet haben, oder 22 Monate lang, falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 14 Monate lang gearbeitet haben. Das Arbeitslosengeld beträgt anfangs 50% Ihres letzten Gehalts und wird anschließend sukzessive reduziert. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich aktiv um einen neuen Job bewerben und dies ggf. nachweisen.

Falls Sie Frankreich nach Ihrer Kündigung verlassen und sich nicht arbeitslos melden, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls Sie in ein anderes EU-Land ziehen, können Sie sich Ihre Arbeitszeit in Frankreich jedoch gegebenenfalls dort zur Auszahlung von Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Bevor Sie Frankreich verlassen, sollten Sie sich daher ein ausgefülltes E301-Formular besorgen, das Ihre bisherigen Arbeitszeiten auflistet.

Umzug aus einem anderen EU-Land nach Frankreich

Wenn Sie aus einem anderen EU-Land nach Frankreich ziehen, um dort nach einem Job zu suchen, haben Sie evtl. ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hierbei kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

Sie haben zuvor in einem anderen EU-Land gearbeitet, dort noch aber kein Arbeitslosengeld erhalten:

In diesem Fall sollten Sie sich vor Ihrer Abreise nach Frankreich ein ausgefülltes E-301-Formular beschaffen. Dieses Formular führt Ihre vorhergehenden Arbeitszeiten auf, die zur Berechnung des Arbeitslosengeldes während Ihrer Arbeitslosigkeit in Frankreich herangezogen werden.

Normalerweise wird das Arbeitslosengeld von dem EU-Land gezahlt, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Um Ihre Arbeitszeiten in anderen Ländern in Frankreich anrechnen zu lassen, müssen Sie daher mindestens einen Tag lang in Frankreich gearbeitet haben. Falls Sie mindestens vier Wochen lang in Frankreich gearbeitet haben, wird Ihr französisches Gehalt zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen, andernfalls wird ein Referenzgehalt verwendet.

Sie haben zuvor in einem anderen EU-Land Arbeitslosengeld erhalten:

Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Frankreich mindestens vier Wochen in einem anderen EU-Land arbeitslos gemeldet werden, sollten Sie sich von Ihrem Arbeitsamt in diesem Land abmelden und das E-303-Formular ausfüllen lassen. Anschließend müssen Sie sich in Frankreich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen ASSEDIC-Büro arbeitslos melden, und zwar innerhalb von 7 Tagen nach der Abmeldung in dem anderen EU-Land. Sie erhalten dann maximal 3 Monate lang Arbeitslosengeld in Frankreich. Allerdings kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Stellen Sie also sicher, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel zur Überbrückung dieser Zeit haben.

Nach dem Ablauf der drei Monate können Sie in das Land zurückkehren, in dem Sie gearbeitet haben, und dort eine Fortführung der Zahlungen beantragen. Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nicht zurückkehren, verlieren Sie gegebenenfalls Ihre verbleibenden Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Sie haben Ihren Job in einem anderen EU-Land gekündigt, um Ihrem (Ehe-)partner nach Frankreich zu folgen:

Eine solche Kündigung sollte als legitimer Grund für Arbeitslosigkeit gelten. Sie erhalten daher Arbeitslosengeld, sofern Sie hierauf grundsätzlich Anspruch haben. Bevor Sie nach Frankreich kommen, sollten Sie sich eine ausgefülltes E-301-Formular besorgen.

Wichtig: Die Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung von Arbeitslosengeld-Ansprüchen ändern sich in Frankreich und anderen EU-Staaten ständig. Stellen Sie sicher, dass Sie auf dem letzten Informationsstandard sind, bevor Sie sich auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld verlassen.

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