Viele Firmen zahlen ein 13. und 14. Monatsgehalt im Juni und Dezember. Diese sind im Jahres-Bruttogehalt inbegriffen. Aktienoptionen und leistungsabhängige Bonuszahlungen haben sich auch in Frankreich in den vergangen Jahren zunehmend verbreitet.
Die Gehälter werden normalerweise einige Tage vor dem Monatsende ausgezahlt. An Arbeitnehmer werden von Ihrem Bruttogehalt normalerweise folgende Abzüge gemacht:
- Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge: CSG und CRDS
- Optionale Abzüge (z.B. gemeinsame Versicherungszahlungen, Rentenversicherungsbeiträge oder Lebensversicherung).
Die Sozialversicherungsbeiträge werden voraussichtlich 20-25% Ihres Bruttoeinkommens betragen. Beachten Sie, dass hierin noch nicht die Einkommensteuer enthalten ist! Diese wird in Frankreich – anders als in vielen anderen europäischen Ländern – nicht von Ihrem Arbeitgeber überwiesen. Sie zahlen Ihre Einkommensteuer stattdessen selbst, nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben. Planen Sie diese Steuereinzahlungen also ein, und geben Sie nicht Ihre gesamte Gehaltszahlung aus.
Mindestlohn SMIC
In Frankreich existiert ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn, der sogenannte SMIC (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance). Arbeitsverhältnisse mit geringeren Gehältern sind verboten. Der Brutto-SMIC betrug Anfang 2004 €7.19 und wird jährlich am 1. Juli angepasst. Hiervon werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen, die bei diesem Einkommensniveau ca. 23% betragen
Einige Punkte zum Gehalt
Einige Berufe und Arbeitsverhältnisse werden in Frankreich durch Tarifverträge reguliert. Diese umfassen normalerweise Regelungen zum Mindestlohn, Krankentagen, Überstunden und besonderen Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit).
Die jährlichen Gehaltsverhandlungen werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen Unternehmen und der Branche entweder individuell oder über Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften vorgenommen.
In Frankreich existieren umfangreiche staatliche Regulierungen zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsplatz. Hier sind im Vergleich zu anderen EU-Staaten schon relativ große Fortschritte gemacht worden. Dennoch gibt es nach wie vor Fälle von Diskriminierungen von weiblichen Mitarbeitern.
Arbeitszeiten (Temps de travail)
Die offizielle Arbeitszeit beträgt in Frankreich 35 Stunden pro Woche. Diese scheinbar einfache Regelung sowie die entsprechende Gesetzgebung sind allerdings nur auf den ersten Blick allgemeingültig. Die umstrittene 35-Stunden-Woche wurde im Jahr 2000 von einer linksgerichteten Regierung eingeführt, die kurz darauf vom bürgerlichen Lager abgelöst wurde. Seitdem wurden die Arbeitszeitgesetze ständig modifiziert, und heute steht die 35-Stunde als solche schon wieder in Frage. Die tatsächlichen Auswirkungen der 35-Stunden-Woche sind daher minimal, vor allem unter angestellten.
Theoretisch gilt die 35-Stunden-Woche für alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Arbeitnehmer mit „besonderen Arbeitsbedingungen“ wie z.B. Vertriebsmitarbeiter, leitende Angestellte, GmbH-Angestellte, Hausmeister etc. De facto profitieren von der 35-Stunden-Woche vor allem Arbeiter und Angestellte in großen Organisationen.
Die 35-Stunden-Woche gilt zudem nicht als Maximal-Arbeitszeit, sondern als Referenz zur Berechnung von Überstunden, die gesondert vergütet werden müssen. Aus diesem Grund haben viele Unternehmen eigene Arbeitszeitmodelle oder Teilzeitmodelle eingeführt, andere orientieren sich an tariflichen Vereinbarungen.
Die Arbeitswoche ist normalerweise von Montag bis Freitag, die Arbeitzeiten hängen vom Unternehmen, der Branche, der Firmenkultur und –größe sowie der Region ab und liegen meistens zwischen 8.30/9.30 Uhr und 17.30/19.00 Uhr. Für die Mittagspause ist traditionell eine Stunde vorgesehen, doch in den vergangenen Jahren hat sich ein Trend zu kürzeren Mittagspausen und einem früheren Arbeitsschluss abgezeichnet.
Zudem sind viele Unternehmen seit der Einführung der 35-Stunden-Woche bei der Gestaltung der Arbeitszeiten flexibler geworden. Einige haben einen 8-Stunden-Tag mit freiem Freitagnachmittag eingeführt, anderen schreiben eine Arbeitszeit von 10.00 bis 16.00 Uhr vor und überlassen Ihren Angestellten die Aufteilung der Restarbeitszeit. Management-Positionen werden ohnehin flexibler gehandelt: Viele Manager beginnen Ihren Arbeitstag erst gegen 10.00 Uhr und verlassen die Firma erst gegen 20:00 Uhr oder später.
Urlaub (Congés annuels)
Als Arbeitnehmer haben Sie in Frankreich pro Arbeitsmonat Anspruch auf 2,5 Urlaubstage. Dies entspricht genau fünf Wochen Vollurlaub (Samstag und Sonntag werden in der Urlaubskalkulation eigenartigerweise als Arbeitstage berechnet. Sie können also nicht mit 20 Urlaubstagen vier Wochen Urlaub machen). Der Urlaub kann entweder in einer vorgeschriebenen Urlaubszeit oder in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber genommen werden. In manchen Fällen erhalten Sie erst ein Jahr nach Ihrem Arbeitsbeginn Ihren ersten Urlaub.
Die Urlaubstage werden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Mai „gesammelt“ und anschließend in der Folgeperiode aufgebraucht. Wenn Sie also am 1. April einen neuen Job anfangen, können Sie offiziell bis Ende Mai des kommenden Jahres nur fünf Tage Urlaub machen (also jeweils 2,5 Tage für April und Mai). Einige Arbeitgeber zeigen sich hier flexibel, so dass Sie diesen Punkt bei der Verhandlung Ihres Arbeitsvertrags ansprechen sollten. So erlauben Ihnen manche Arbeitnehmer, einige Urlaubstage im „voraus“ zu nehmen und diese dann mit Ihrem Urlaubsanspruch im Folgejahr zu verrechnen.
Als Arbeitstage gelten die folgenden Zeiten: Bezahlte Urlaubstage, freie Tage zum Abfeiern von unbezahlten Überstunden, Freistellungen aufgrund von Familienanforderungen, Elternzeit, Fortbildungen, Militärdienst sowie Abwesenheitstage aufgrund von Unfällen oder Krankheit.
Rechtlich gibt es einige Einschränkungen hinsichtlich der Urlaubszeit:
- Die Urlaubszeit darf maximal 24 Arbeitstage am Stück betragen
- Mindestens 12 Urlaubstage müssen am Stück genommen werden
- Die fünfte Urlaubswoche muss außerhalb des Haupturlaubs genommen werden.
Die traditionelle Urlaubszeit ist im August. Der August ist den Franzosen heilig, so dass das gesamte Land während dieses Monats faktisch stillsteht. Viele Unternehmen schließen während dieser Zeit, und auch viele kleine Geschäfte, Restaurants und lokale Dienstleister bleiben geschlossen.
In einigen Unternehmen wurde die 35-Stunden-Woche über die Einführung von längeren Urlaubszeiten verrechnet. Diese werden oftmals als RTT (réduction du temps de travail) bezeichnet und können bis zu 15 Tage im Monat betragen. Allerdings entscheidet dann meist der Arbeitgeber über den Zeitpunkt dieser zusätzlichen Urlaubtage, so dass diese oftmals im August oder in der letzten Dezemberwoche vorgeschrieben sind.
Einige Großunternehmen bieten Ihren langjährigen Mitarbeitern zusätzlich Urlaubstage, die zur Verlängerung der Weihnachtszeit und/oder Osterferien genutzt werden können (ancienneté). Allerdings sind diese Sonderbehandlungen in den vergangenen Jahren deutlich reduziert worden.
Mutterschaftsurlaub (congé de maternité)
Alle Mütter haben das Recht auf ein Minimum von 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Bis zu 6 Wochen dieses Urlaubs können vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum genommen werden (la date présumé), der Rest nach der Geburt (repos postnatal). Sie können den Mutterschaftsurlaub freiwillig verkürzen, doch 8 Wochen (6 davon nach der Geburt) sind mindestens vorgeschrieben. Ab dem dritten Kind kann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden, auf bis zu 8 Wochen vor der Geburt und bis zu 18 Wochen danach. Falls die Geburt später als geplant stattfindet, verlängert sich der Vorgeburts-Urlaub, doch der Anspruch nach dem Geburtszeitpunkt bleibt erhalten.
Vaterschaftsurlaub (congé de paternité)
Alls Vater haben Sie Anspruch auf 11 Tage Vaterschaftsurlaub. Dieser muss innerhalb von vier Monaten nach der Geburt am Stück genommen werden. Ihr Arbeitgeber muss hiervon spätestens einen Monat im voraus benachrichtigt werden.
Krankschreibungen (Arrêt de travail pour maladie)
Ein Arzt kann Ihnen eine Krankschreibung ausstellen (un avis d'arrêt de travail). Diese müssen Sie ausfüllen und innerhalb von 48 Stunden Ihrem Sozialversicherungsbüro sowie Ihrem Arbeitgeber zustellen (oder dem Pole Emploi-Büro im Fall von Arbeitslosigkeit).
Für krankgeschriebene Arbeitnehmer gelten folgende Regelungen:
- Sie dürfen während ihrer Krankschreibung nicht arbeiten
- Sie dürfen Ihre Wohnung nur zu authorisierten Zeiten verlassen (diese schreibt der Arzt vor, i.d.R. täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr)
- Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung, falls Sie während der Krankschreibung in einer anderen als Ihrer eigenen Unterkunft wohnen möchten.