Bei einer AG ist ein Aktienkapital von mindestens 100.000 Franken nötig. Die Vorteile: Anonymität der Investoren, keine Publizitätspflicht, beschränkte Haftung und einfache Übertragung der Anteile.
Eine GmbH benötigt ein Startkapital von mindestens 20.000 Franken. Vorteil: Geringes Grundkapital, nur zwei Gründer notwendig (ab 2008 nur 1 Gründer), Revision fakultativ, beschränkte Haftung.
Im Prinzip spielt die Nationalität eines Firmengründers keine Rolle. Erst bei der Besetzung der Organe der Kapitalgesellschaft gelten Vorschriften. Ausländer benötigen eine beliebige, gültige Niederlassungsbewilligung für eine Firmengründung. Natürlich sind auch Partnerschaften möglich. Bei einer AG muss die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ein Schweizer Bürgerrecht oder das eines EU-/EFTA-Staates besitzen. Bei einer GmbH muss ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer in der Schweiz wohnen.
Sind alle Vorabklärungen (Firmenstruktur, Rechtsform, Beratungen, Kapitalisierung/Gründungskapital) getroffen und wurden die Dokumente zugestellt, kann die Firmengründung innerhalb von 2 bis 3 Wochen erfolgen.
Die Gründung einer AG kostet etwa 4.000 bis 5.500 Franken, die einer GmbH je nach Konstellation und Umfang 2.000 bis 3.000 Franken.
Steuern in der Schweiz
Unternehmen und private Personen werden auf drei verschiedenen Ebenen besteuert, auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Unternehmen: Maßgeblich ist der Ort der Wertschöpfung, also am Firmensitz. Kein Geheimnis: Im Vergleich zu den Steuern in Deutschland sind diese in der Schweiz sehr niedrig. Die einheitliche Bundessteuer beträgt 7,83 Prozent des Gewinns (effektiver Satz). Die kantonalen Steuern sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Standort:
- kantonale Gewinnsteuer 4,4 bis 19 Prozent
- kommunale Gewinnsteuer 4 bis 16 Prozent
Die Steuerbelastung kommt insgesamt auf etwa 16 bis 25 Prozent, kann sich aber durch Steueroptimierung bis zu 10 Prozent vermindern.
Private Personen: Private Personen sind an ihrem Wohnort steuerpflichtig. Der Bund erhebt eine Einkommenssteuer über 11,5 Prozent, Kantone und Gemeinden beanspruchen 5 bis 13 Prozent bei einem steuerbaren Einkommen von 50.000 Franken, 11 bis 27 Prozent beispielsweise bei einem Einkommen von 500.000 Franken.
Unterschiede zwischen den Kantonen
Das Steuergefälle in der Schweiz ist wie gesagt extrem. Das drückt sich sowohl in Grundstückspreisen als auch bei Firmengründungen aus. Der Kanton Obwalden, finanziell eher schwach auf der Brust, hat Zeichen gesetzt. Und siehe da: Sie wurden erkannt und befolgt.
Seit 2006 werden in diesem Innerschweizer Kanton nur 6,6 Prozent Unternehmenssteuer verlangt, die niedrigsten in der Schweiz. Und so sprossen im Jahr 2006 von Alpnach über Sarnen und Sachseln bis Engelberg 333 neue Firmen (eingetragen im Handelsregister) aus dem Boden. Das ist Rekord.
Der Steuervorteil eines Standorts ist ein wichtiger Entscheidungsfaktor bei einer Firmengründung oder Niederlassung in der Schweiz. Natürlich müssen auch Verkehrsverbindungen und Lebensqualität stimmen. Im Ranking der Firmengründungen, basierend auf den Zahlen zwischen den Jahren 2000 und 2006, steht Obwalden an der Spitze mit gut 200 Prozent, das bedeutet dreimal mehr Firmengründungen in diesem Zeitraum. Mit einigem Abstand folgt Appenzell Innerrhoden (plus 114 Prozent).
Dienstleister für die Firmengründung
Es gibt Dienstleister, die bei einer Firmengründung sehr hilfreich sein können, auch bei der Domizilgewährung in Zürich, Wollerau (Kanton Schwyz) oder Zug. Angeboten wird etwa bei Start-ups eine ganzheitliche Gründungsberatung – von der Gestaltung des Firmennamens über Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung bis zur Gestaltung des Business Plans, Abwicklung der Firmengründung und Kontrolle über den Status der Firmengründung. Das kostet natürlich: 1.000 bis 3.000 Franken für die Firmengründung, 1.500 Franken Domizilgewährung p.a. (jährlich), 2.000 bis 4.000 Franken Geschäftsführung p.a. Nähere Infos unter www.startups.ch .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus: Leben und Arbeiten in der Schweiz