Innerhalb von sieben Tagen nach Antritt der neuen Arbeitsstelle müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige sich bei der Sozialversicherung einschreiben. Sie erhalten dann eine grüne Sozialversicherungskarte mit Ihrer Sozialversicherungsnummer. Diese grüne Karte sollten Sie immer bei Sich tragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Anmeldung:
- Als Arbeitnehmer ist es ganz einfach, da Ihr Arbeitgeber Ihre Anmeldung vornehmen muss. Er wird Sie bei der lokalen Gebietskrankenkasse anmelden.
- Wenn Sie Freiberufler oder freier Mitarbeiter sind, müssen Sie sich selbst bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden und auch selbst die monatlichen Beiträge bezahlen.
Familienangehörige
Alle Ihre Angehörigen (Ihr/e Mann/Frau oder Kinder) sind automatisch mit Ihnen versichert. Wenn Sie als Freiberufler versichert sind, müssen Sie aber eine eigene Versicherung für Ihre Angehörigen abschließen.