In einem ersten Schritt wird der Krankenschein durch die e-card abgelöst. Mit Hilfe des E-card-Systems sollen Verwaltungsabläufe durch moderne Technik unterstützt werden.
Beim Arztbesuch dient die e-card als Anspruchsnachweis des Patienten gegenüber dem Arzt (Zahnarzt, Dentisten) und ersetzt die heute üblichen Krankenscheinarten aller Sozialversicherungsträger.
Beachten Sie jedoch: Zuweisungen bzw. Überweisungen vom Erstbehandler müssen nach wie vor mitgebracht werden! Der Arzt benötigt einerseits diese Unterlage, um den Behandlungsauftrag des Überweisers / Zuweisers zu erfahren - andererseits ist die Zahl der direkten Arztbesuche (wie bereits vor Einführung der e-card) ohne Überweisung je nach Krankenversicherungsträger mitunter bestimmten Einschränkungen unterworfen.
Karteninhaber sind alle Versicherten und die anspruchsberechtigten Angehörigen.