Verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie in Österreich nur in Apotheken oder direkt bei Ihrem Arzt. Um ein verschreibungspflichtiges Medikament zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept von einem Arzt, mit welchem Sie in der Apotheke dann das Medikament erhalten.
Die Gesetzgebung zur Verschreibungspflichtigkeit ist in Österreich teilweise sehr streng. Viele Medikamente, welche Sie im Ausland einfach bekommen und frei erhältlich sind, werden in Österreich nur auf Rezept ausgehändigt. Einige Medikamente wie zum Beispiel leichte Schmermittel oder Kopfschmerztabletten sind jedoch jederzeit auch ohne Rezept erhältlich.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse direkt die Kosten für die Medikamente. Allerdings müssen Sie bei allen Medikamenten eine geringe Zuzahlung leisten. Die Rezeptgebühr beträgt in Österreich derzeit € 4,45.
Als Privatpatient müssen Sie die Medikamente zunächst selbst bezahlen, gegen Vorlage der Quittung können Sie sich den Betrag jedoch von der Krankenversicherung erstatten lassen. Unabhängig von Ihrer Versicherung müssen Sie die Kosten für die Medikamente ohne Rezept stets selbst tragen.
Apotheken haben normalerweise ungefähr überall die gleichen Öffnungszeiten. Wochentags von 8.00-18.00 Uhr und samstags von 08.00-12.00 Uhr (manchmal auch bis 16.00 Uhr). Für Notfälle ist innerhalb eines Gebiets stets mindestens eine Apotheke rund um die Uhr geöffnet.
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