Ihr Arbeitgeber beteiligt sich am PRSI mit 12 Prozent Ihres gesamten Einkommens. Wenn Sie selbstständig sind, ist Ihr gesamtes Einkommen von der PRSI betroffen, Sie zahlen aber lediglich 3 Prozent. Auf der anderen Seite werden Sie natürlich nicht von den Beiträgen eines Arbeitgebers profitieren. Wenn Sie Geschäftsführer sind und Ihr Anteil am Unternehmen bei 50 Prozent oder mehr liegt, werden Sie bezüglich der PRSI-Beiträge als selbstständig eingestuft. Wenn Ihr Anteil bei weniger als 50 Prozent liegt, wird die Situation Ihrer Sozialversicherung individuell gehandhabt.
Zusätzlich zur PRSI, wird eine Steuererhebung der Regierung in Höhe von 2 Prozent (bekannt als Gesundheitsbeitrag, Health Contribution) Ihres gesamten Einkommens fällig. Es gibt keine Obergrenze.
PRSI und Steuern werden auf Einkommen aus sämtlichen Quellen fällig, ausgenommen sind jedoch Sachbezüge. Die einzigen von der Steuer absetzbaren Beträge sind die Beiträge eines Angestellten für ein anerkanntes Alterszulageprogramm.
Sozialhilfe in Irland
Sozialhilfe in Irland ist nicht nur für Arbeitslose gedacht. Sie können aus verschiedenen Gründen Sozialhilfe zugesprochen bekommen (z.B. weil Sie Kinder haben) und es lohnt sich, im Voraus herauszufinden, für welche Benefits Sie qualifiziert sind. Ebenso sollten Sie alle Dokumente der Sozialhilfe, die Sie in Ihrem Heimatland bezogen haben, aufbewahren. Viele Benefits können nicht rückdatiert werden, also sollten Sie so früh wie möglich Anspruch darauf erheben.
Seit 1994 kann jeder Bürger, der in einem EU- oder EWR-Land Anspruch auf Sozialhilfe hat, laut EU-Bestimmungen auch in jedem anderen Mitgliedsland Anspruch erheben und muss wie ein Staatsbürger des jeweiligen Landes behandelt werden. Wenn Sie aus einem EWR-Land kommen und in Irland arbeiten wollen, sollten Sie die Aufzeichnungen Ihrer vorherigen Sozialhilfebeträge mitnehmen (Anträge E301 und E304).
Sozialhilfeabkommen mit Nicht-EU-Staaten
Es gibt ebenfalls spezielle Sozialhilfeabkommen zwischen Irland und Australien, Kanada, Neuseeland und den USA. Wenn Sie aus einem Land einreisen, dass nicht zur EU gehört (inklusive der genannten vier), sollten Sie die Abteilung für internationale Abläufe des Amtes für soziale, gesellschaftliche und familiäre Angelegenheiten (International Operations section of Department of Social, Community and Family Affairs, DSCFA, Tel. 01-874 8444) kontaktieren, die das irische Sozialhilfesystem regelt.
Zahlungen der irischen Sozialhilfe
Die irischen Sozialhilfe-Zahlungen enthalten Kinderzuschuss, Mutterschaftszuschuss, Zuschuss für alleinerziehende Elternteile, Fahrgeldfreiheit, Arbeitsunfähigkeitszuschuss, Zuschuss bei Arbeitsunfällen, Frührente, Hinterbliebenen- und Waisenrente, Sterbegeld, Behandlungszuschuss (Zahn-, Augen- und Gehörbehandlungen) und Arbeitslosenzuschuss.
Diese Benefits lassen sich drei Kategorien zuordnen: Beitragspflichtige (Sozialversicherungs-) Zahlungen wie der Mutterschaftszuschuss, Arbeitslosenzuschuss, Behandlungszuschuss und beitragspflichtige Renten, die aufgrund der PRSI-Beiträge (oder gleichwertigen Beiträgen aus Ihrem Heimatland) geleistet werden. Nicht beitragspflichtige (Sozialhilfe-)Zahlungen wie der Zuschuss für alleinerziehende Elternteile, und nicht beitragspflichtige Renten, die je nach Notwendigkeit und nach einer Vermögensprüfung gemacht werden. Die dritte Kategorie bilden die Universalservices wie Kinderzuschuss und Fahrgeldfreiheit, die nicht mit den PRSI-Beiträgen oder Einkommen in Bezug stehen. Beachten Sie, dass Sie vielleicht das Recht auf beitragsfreie Arbeitslosen- oder Arbeitsunfähigkeitsunterstützung haben, auch wenn Sie die Arbeitslosen- oder Arbeitsunfähigkeitszuschüsse nicht in Anspruch nehmen können,.
Zahlungen bezüglich der beitragspflichtigen Benefits werden basierend auf Ihrem Einkommen und Ihren Beiträgen im Jahr vor Ihrem Antrag ausgerechnet. Wenn Sie in Irland beispielsweise einen Arbeitsunfähigkeitszuschuss für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2001 beantragen, wird der Betrag anhand Ihres Einkommens und Ihrer Beiträge im Steuerjahr 1999/2000 errechnet. Die Zahlungen erfolgen meistens wöchentlich. Sie können aus vier verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten wählen.