Staatsbürgern des EWR wird dieselbe Behandlung wie britischen Einwohnern zugesprochen bezüglich Bezahlung, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Unterkünften, Ausbildung, Sozialabsicherung und Gewerkschaftsrechte. Nahe Verwandte dürfen sich ihnen anschließen und dieselben Rechte genießen. Die EU-Gesetzgebung ist so gedacht, dass es den Menschen erleichtert wird, die Ausbildungsanforderungen von anderen Mitgliedsstaaten zu erfüllen.
Dennoch gibt es technische Hindernisse hinsichtlich der völligen Bewegungsfreiheit und dem Recht auf Arbeit innerhalb der gesamten EU. Zum Beispiel wird in manchen Mitgliedsländern verlangt, dass Bewerber um einen Job bestimmte Fähigkeiten, Ausbildungen oder Qualifikationen haben. Diese werden in vielen Ländern aber oft nicht anerkannt. Zudem gibt es oftmals Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit und den Kosten von Unterkünften oder der Übertragung der Rentenrechte. Es gibt ebenso Einschränkungen bei Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst, wenn beispielsweise aufgrund von öffentlicher Ordnung, Sicherheit oder Gesundheitswesen, in einzelnen Fällen das Arbeitsrecht eingegrenzt werden kann.