Das Steuerjahr in Irland äuft also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.In den ersten Januartagen erhalten Sie ein Statement mit dem Titel 'Notice of determination of tax credits and standard rate cut-off point', das Ihnen Informationen zur Steuerberechnung im kommenden Jahr gibt.
Da die meisten Steuern in Irland auf Selbstveranlagung basieren, sind alle Steuer zahlenden Personen verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen sämtliche Steuerschulden zu melden, zu berechnen und zu zahlen. Die Fristen sind wie folgt:
- bis zum 30. Juni müssen Sie die Steuererklärung für das vorherige Jahr abgeben;
- bis zum 31. Dezember müssen Sie sämtliche Rentenbeiträge gezahlt haben, die Sie für das vorherige Jahr von der Steuer absetzen wollen; bis dahin müssen Sie ebenfalls die restlichen zehn Prozent der Kapitalzuwachssteuer zahlen;
- Sie müssen bis zum 1. Januar eine Bewerbung stellen, wenn Sie die Rechnung des nächsten Steuerjahres (d.h. das Jahr, das mit dem nächsten 1. Januar beginnt) per Lastschriftverfahren zahlen möchten;
- der 31. Dezember ist der letzte Tag, an dem Sie von bestimmten Steueranreizen profitieren können (z.B. BES);
- der 31. März ist der letzte Tag, an dem Sie getrennte Besteuerung beantragen können;
- bis zum 30. September müssen Sie alle vorläufigen Steuerzahlungen für das nächste Steuerjahr (d.h. ab dem 1. Januar) bezahlen und mindestens 90 Prozent der Kapitalzuwachssteuer des letzten Steuerjahres zahlen.
Die vorläufige Steuerzahlung ist eine Schätzung der Einkommensteuer, die von Ihnen im laufenden Steuerjahr verlangt werden wird und beinhaltet die PRSI und Gesundheitsbeiträge. Um Zinskosten zu vermeiden, müssen Sie entweder 90 Prozent Ihrer Steuerschuld für das laufende Jahr zahlen oder 100 Prozent der Steuerrechnung für das vorherige Jahr oder 105 Prozent der Rechnung des Jahres davor (die letzte Möglichkeit besteht nur, wenn Sie per Lastschriftverfahren zahlen), welches auch immer der niedrigste Betrag ist.
Steuererklärungen erhalten Sie lediglich in Steuerbüros in Irland. Wenn Sie selbstständig oder ein Unternehmensleiter sind, sollten Sie Formular 11 ausfüllen. Angestellte, die unter Einbehaltung der Lohnsteuer arbeiten oder Rentner sollten Formular 12 wählen und erstmalige Angestellte Formular 12A. Formular 1 ist für Partnerschaften und Formular CT1 für Unternehmen.
Hilfe bei der Steuererklärung in Irland
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen, wenden Sie sich an des Informationsbüro der Steuerbeamten (Tel. 01-878 0000) oder Ihr Steuerbüro (es gibt 13 Provinz-Steuerbüros, die in den grünen Seiten der Telefonbücher aufgelistet sind). Ihr Steuerbüro ist jedoch nicht immer das Steuerbüro in Ihrer Region. Wenn Sie beispielsweise für eine Firma arbeiten, deren Hauptgeschäftssitz sich in einem anderen Teil des Landes befindet, ist Ihr Steuerbüro das in dieser Region. Wenn Sie einen Finanzbeamten sprechen wollen, sollten Sie einen Termin ausmachen. Jedoch werden Sie auch von Angestellten stets Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung erhalten.
Wenn Sie in das Steuerbüro gehen, sollten Sie einen Identifikationsnachweis mitbringen (wenn Sie nicht ansässig sind), außerdem Ihre PRSI-Nummer, Ihr P45 (wenn angebracht) und sämtliche Dokumente, die Sie bereits von einem Steuerbeamten erhalten haben. Es ist nicht nötig weitere Unterlagen mitzubringen (wie beispielsweise einen Mietnachweis), es sei denn dies wird von Ihnen verlangt.
Abgabe der Steuererklärung
Bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben, gehen Sie sicher, dass Sie alle Abschnitte ausgefüllt haben. Wenn Sie in einer bestimmten Kategorie kein Einkommen haben, sollten Sie lieber „Keines“ in die Zeile schreiben, als sie frei zu lassen. Wenn Sie einen Nachlass für den Hypothekenzins beantragen, sollten Sie die Kreditkontonummer Ihres Hypothekengebers angeben und ein Hypothekenzinszertifikat anhängen. Dieses bestätigt den Betrag, der im letzten Jahr erbracht wurde, und enthält eine Schätzung, wie viele Zinsen im folgenden Jahr fällig werden.
Steuererklärungen enthalten individuelle Lohnzettel, auf denen Ihre PRSI-Nummer, Steuertyp usw. angegeben werden. Dieser muss wieder mit der Steuererklärung abgegeben werden, auch wenn Sie eine Null-Erklärung machen. Außerdem sollten Sie Kopien folgender Dokumente anhängen:
- Antrag P60;
- Antrag P45, wenn Sie eine Anstellung gekündigt haben;
- Details aller Lohnnebenleistungen (besonders Firmenwagen);
- wenn Sie irgendwelche Einkommen aus der Sozialhilfe beziehen: ein Bericht des Amts für soziale, gesellschaftliche und familiäre Angelegenheiten (Department of Social, Community and Family Affairs), welches die Art des Einkommens, den Beginn der Auszahlung sowie den wöchentlichen Betrag angibt;
- Details sämtlicher bezahlter Mieten (diese sollten im Formular Rent 1 eingetragen werden);
- wenn Sie Mieteinnahmen haben: eine detaillierte Beschreibung der Bruttoeinnahmen sowie -ausgaben, wie beispielsweise Möbel, auf die Sie möglicherweise einen Nachlass für Verschleißerscheinungen bekommen;
- Details jeglicher Erwerbungen und Kapitalabgänge während des Steuerjahres, die der Kapitalzuwachssteuer unterliegen könnten;
- Unterlagen bezüglich Staatsanleihen, Renten und anderem Einkommen;
- das entsprechende Formular, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Steuernachlass für einen nahen Verwandten stellen;
- Details aller von der Steuer absetzbarer medizinischer sowie zahnmedizinischer Ausgaben, die Sie entsprechend in die Formulare Med 1 und Med 2 eintragen sollten;
- eine Bestätigung sämtlicher im letzten Steuerjahr für eine private Krankenversicherung gezahlter Beiträge;
- das Formular RICT wenn Sie beispielsweise BES beziehen;
- wenn nötig, Belege für den privaten Unterricht eines Kindes;
- ein Zertifikat für die Beitragszahlung für eine Privatrente.
Wenn Sie ein Unternehmen oder Einzelhändler sind, müssen Sie ebenso folgendes einreichen:
- einen Handelsbericht, der Details Ihrer Verkäufe sowie Profite/Verluste innerhalb des Steuerjahres angibt;
- einen Gewinn- und Verlustbericht;
- einen Kapitalbericht;
- eine Bilanz, die Betriebsvermögen und -schulden aufzeigt.
Vergessen Sie am Schluss nicht, die Erklärung zu unterschreiben.
Zahlung der Einkommensteuer in Irland
Es gibt drei Möglichkeiten in Irland Ihre Einkommenssteuer zu bezahlen:
- Sie können den bereits frankierten Umschlag, der Ihrer Steuererklärung beiliegt, mit Ihrer Zahlung an das Collector-General’s Office schicken;
- Sie können persönlich beim Collector-General’s Office zahlen (Apollo House, Tara Street, Dublin 2 oder Sarsfield House, Francis Street, Limerick);
- Sie können das Geld von Ihrem Girokonto abbuchen lassen. Diese Möglichkeit muss für vorläufige Steuerzahlungen, Zahlungen der Mehrwertsteuer sowie die Zahlung von PRSI-Beiträgen von Angestellten in Anspruch genommen werden.
Wenn Ihre Steuerangelegenheiten kompliziert sind, kann es sich lohnen, einen Steuerberater zu engagieren. Dieser wird Ihre Steuererklärung ausfüllen und sich versichern, dass Sie ordnungsgemäß besteuert werden.