Davon sollten Sie alle Abschreibungsbeträge abziehen um Ihr Gesamteinkommen zu erhalten. Ziehen Sie nun alle abziehbaren Beträge ab, d.h. z.B. Kreditvereinbarungen, Zinsen, die nicht für eine Hypothek bezahlt werden und Beiträge für die Altersrente, um Ihr „totales Einkommen“ zu erhalten. Berechnen Sie Ihre Steuern mit 20 oder 42 Prozent und die PRSI mit der entsprechenden Rate. Ziehen Sie von dem gesamten Steuerbeitrag sämtliche Steuergutschriften und -erleichterungen ab (Dividende, Hypothekenzins, Krankenversicherung und Gemeindedienstkosten) um Ihre Netto-Steuerschuld zu erhalten. Zum Schluss ziehen Sie noch bereits gezahlte Steuern ab.
Verheiratete Paare
Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie Ihre Einkünfte und die Ihres Ehepartner getrennt auflisten. Einkünfte, die unter beider Namen erfolgen, sollten gleichmäßig unter Ihnen aufgeteilt werden.
Im Jahr der Heirat wird ein verheiratetes Paar wie zwei Einzelpersonen besteuert, es sei denn die so bezahlte Steuer ist höher als die fällige Steuer bei einem Ehepaar. Wenn dies der Fall ist, kann eine Rückerstattung beantragt werden, jedoch nur ab dem Datum Ihrer Hochzeit. In den darauf folgenden Jahren können sich verheiratete Paare für eine gemeinsame Besteuerung, getrennte Besteuerung oder Besteuerung einer ledigen Person entscheiden.
Wenn Sie nicht angeben, dass Sie eine getrennte Besteuerung oder die Besteuerung einer ledigen Person wollen, wird Ihnen automatisch die gemeinsame Besteuerung zugeteilt. Dies ist, wenn ein Partner kein Einkommen hat, die einzige Option und meistens auch die beste Entscheidung.
Gemeinsame Besteuerung
Bei der gemeinsamen Besteuerung müssen Sie entscheiden, welcher Ehepartner der „steuerpflichtige Partner“ ist (normalerweise der besser Verdienende), der für die Steuererklärung und Zahlung der Steuern verantwortlich ist. Sie sind beide als Einzelperson für Steuerfreibeträge qualifiziert, jedoch können Sie diese Freibeträge zwischen sich übertragen.
Wenn beispielsweise ein Partner angestellt und der andere selbstständig ist, könnte es einen finanziellen Vorteil geben, wenn alle Freibeträge auf den angestellten Partner übertragen werden. Da bei Selbstbeschäftigung die Steuer nicht bis zehn Monate nach Ende des Steuerjahres fällig wird, würden Sie auf wirksame Weise die Zahlung eines Großteils Ihrer kombinierten Steuern hinauszögern. Wenn ein Partner ein geringeres Einkommen hat, als der Betrag der gemeinsamen Steuernachlässe, können Sie die „ungenutzten Nachlässe“ auf den anderen übertragen.
Getrennte Besteuerung
Bei der getrennten Besteuerung können Sie zwar ebenfalls die Freibeträge auf Ihren Ehepartner übertragen, jedoch werden die Steuerangelegenheiten eines jeden Partners getrennt behandelt. Jeder von Ihnen muss also eine Steuererklärung einreichen und die Steuerzahlung vornehmen. Die getrennte Besteuerung wird von Ehepaaren bevorzugt, die finanziell unabhängig bleiben möchten, jedoch nicht auf die Steuervorteile für verheiratete Paare verzichten wollen.
Besteuerung einer ledigen Person
Die Besteuerung einer ledigen Person ist der getrennten Besteuerung sehr ähnlich. Die Steuerangelegenheiten eines jeden Partners werden getrennt behandelt. Der Unterschied ist, dass Freibeträge nicht zwischen den Partnern übertragen werden können, weshalb Sie ungenutzte Freibeträge verlieren könnten. Diese Art der Besteuerung ist nur sinnvoll für Paare, bei denen beide Partner einen Steuersatz über 42 Prozent haben.