Normalerweise müssen Sie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft die folgenden Bedingungen erfüllen:
- eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung
- ein mindestens 8jähriger legaler Aufenthalt in Deutschland
- ein Einkommens- oder sonstiger Finanzierungsnachweis zur Deckung der Lebenskosten ohne Inanspruchnahme der Sozialversicherung (Ausnahmen für Anwohner unter 23 Jahren)
- ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
- ein Schwur auf die freiheitliche und demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
- die Aufgabe der bisherigen Staatbürgerschaft (mit wenigen Ausnahmen).
Ehepartner und Kinder können oftmals bereits vor dem Ablauf von 8 Jahren eingebürgert werden. Ehepartner deutscher Staatsbürger müssen vor dem Antrag auf Einbürgerung mindestens zwei Jahre verheiratet sein und seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben.
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Kinder: Deutsche Staatsbürgerschaft bei der Geburt
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nach der Abstammung vergeben, nicht nach dem Geburtsort. Kinder eines deutschen Vaters oder einer deutschen Mutter sind automatisch deutsche Staatsbürger. Dagegen sind nicht alle in Deutschland geborenen Kinder auch Deutsche. De facto werden jedes Jahr ca. 100.000 nicht-deutsche Kinder in Deutschland geboren.
Wenn beide Eltern Ausländer sind, erhält das Kind nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens einer der Elternteile seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebt und seit 3 Jahren eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. In diesem Fall erhält das Kind sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die der Eltern. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres muss es dann entscheiden, welche der Staatsbürgerschaften es behalten möchte.