Amtliche Anmeldung in Deutschland

Das Einwohnermeldeamt

Amtliche Anmeldung in Deutschland

Wenn Sie nach Deutschland ziehen, um dort zu arbeiten oder studieren oder, wenn Sie vorhaben dort länger als drei Monate zu wohnen, dann sind Sie verpflichtet sich bei den zuständigen Behörden anzumelden.

Anmeldepflicht

Sobald Sie eine feste Unterkunft gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Dies gilt sowohl für Ausländer, als auch für Deutsche und ist Pflicht bei jedem Umzug.

Die ersten Wochen in Deutschland werden Sie die Anmeldebestätigung oft benötigen, daher ist es ratsam gleich mehrere Kopien anzufertigen. Diese müssen Sie dann zum Beispiel bei der Banken oder Büchereien vorzeigen.

Wo muss ich hin?

Je nach Region oder sogar Stadt, kann die zuständige Behörde Einwohnermeldeamt, Bürgeramt, KVR oder Kundenzentrum heißen.

Die Post bietet einen Service , mit dem Sie per Postleitzahlensuche die Behörde in Ihrer Nähe finden können.

Es ist generell ratsam vorab einen Termin zu vereinbaren, da man sonst mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen hat.

Was muss ich mitbringen?

Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:

  • Reisepass und Visa falls nötig/vorhanden
  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Kopie vom Mietvertrag (wird nicht immer verlangt)
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes (sollte Ihr Partner oder Kind in Deutschland leben)

Steuer-ID

Wenn Sie sich in Deutschland anmelden, erhalten Sie zur gleichen Zeit eine deutsche Steueridentifikationsnummer. Diese ist unveränderlich und muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen an das Finanzamt und auch bei der Steuererklärung angegeben werden.

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