Keine Panik!
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1) Als EU-Bürger hat Dein Freund ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland - ob mit oder ohne Arbeit. Allerdings bekommt er nicht unbedingt Sozialleistungen.
2) Wenn Ihr heiratet, hat er ebf. ein Anrecht auf Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung.
Ihr seid also "doppelt versichert", er kann auf jeden Fall hierbleiben ;o)Anonymous 20 Lut 2005, 04:32 - Zgłoś nadużycie
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