Antwort auf deine Frage

  • Hy, meine Freudin (Deutsche) und ich (Schweizer) werden im August heiraten. Du wirst Deutsche bleiben und erst nach fünf Jahre kannst du einen Antrag auf schweizerisches Bürgerrecht stellen. Es ist sogar viel einfacher als Deutsche in der Schweiz zu heiraten. Du kannst weiterhin in Deutschland leben oder eben dann in der Schweiz!

    Wünsche euch eine schöne Ehe
    grüsse pascal

    Anonymous 27 Jun 2005, 07:37 - Report
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heirat

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