Vor Zyperns Beitritt zur EU war Touristen die Einreise in die Republik Zypern untersagt, wenn sie die Insel über einen Hafen oder Flughafen im nördlichen Teil erreicht haben. Diese Regelungen waren Teil des Ausländer- und Einwanderungsgesetz der Republik. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen haben, wurden festgenommen oder sogar abgeschoben. Weiterhin durften Touristen aus dem Süden nur Tagesausflüge in den Norden unternehmen und keinesfalls über Nacht bleiben.
Dieses Gesetz verstieß gegen den Grundsatz der Europäischen Union der freien Beweglichkeit innerhalb der EU-Grenzen und besonders gegen die Regelungen bezüglich Grüner Linien (Grüne Linien können keine Randgrenzen der EU bilden). Die Regierung der Republik Zyperns stimmte daher zu, die Regelungen zum EU-Beitritt zu lockern.
Theoretisch dürfen die zypriotischen Behörden nun keine Sanktionen mehr erteilen, sondern nur noch Informationsbroschüren über die Lage in Nordzypern ausgeben. Trotz allem, warnte der zypriotische Justizminister schon kurz nach dem Beitritt in die EU davor, dass Personen, die die Republik über einen als illegal erachteten Hafen oder Flughafen bereisen (das bedeutet über einen Hafen oder Flughafen in Nordzypern) mit Sofortgeldstrafen von CY£20 bis CY£500 belegt werden könnten.
Grenzübergänge
In der Praxis hängt die Bewegungsfreiheit zwischen dem Norden und Süden der Insel stark davon ab, von welchem Ort man die grüne Linie überqueren möchte. Bis vor kurzem waren die einzig anerkannten Grenzübergänge Ledra-Palast und Agios Dometios in der Altstadt von Nikosia.
Im April 2005 erklärte die EU zwei neue Grenzübergänge als rechtmäßig: Ledra Straße in Nikosia und Zodhia, südlich von Morfou. Bevor Sie versuchen, die Grenze an diesen Übergängen zu übertreten, sollten Sie sich vergewissern, dass diese tatsächlich „in Betrieb“ sind.
Vorsicht Minen!
Beachten Sie, dass Teile der „Pufferzone“ zwischen Norden und Süden vermint sind und es keine anerkannten Grenzüberschreitungspunkte innerhalb der britischen Zone im Südosten der Insel gibt.