Autofahren in der Schweiz

Führerschein und KfZ-Versicherung

Autofahren in der Schweiz

Der deutsche Führerschein (schweizerisch: Fahrausweis) muss spätestens nach zwölf Monaten in einen schweizerischen umge­wandelt werden. Für weitere Informationen, wie Umschreibungskosten, erkundigen Sie sich am besten beim Straßenverkehrsamt.

Zuständig ist das kantonale Straßenverkehrsamt, ent­sprechend dem Wohnort. Hier werden auch Ausweis (Führer­schein) und Kontrollschilder (Nummernschilder) herausgegeben. Dazu sind Führerschein, Kfz-Schein, Ausländerausweis oder Auf­enthaltsbewilligung, Passfoto, Augentest (bei Brillenträgern) vorzu­legen. EU-Bürger müssen keine Kontrollfahrt oder Extra-Theorie­prüfung absolvieren.

Kfz-Anmeldung in der Schweiz

Wer dauerhaft seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Auto im Rahmen des Umzugsgutes zoll- und steuerfrei einführen.

Der PKW muss freilich mindestens sechs Monate im Gebrauch sein, er darf auch nach der Einfuhr während der Dauer eines Jahres nicht veräußert werden.

Ausnahmen gibt es für Personen, die sich studienhalber oder er­werbstätig für eine bestimmte vorübergehende Zeit in der Schweiz aufhalten.

Für die zoll- und steuerfreien Einführungen eines Privatautos ist die Bewilligung des Grenzzollamtes nötig. Dafür sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Aufenthaltsbewilligung
  • amtliche Fahrzeugpapiere
  • Pass
  • evtl. Kaufvertrag oder Rechnung über Erwerb des Autos

Entsprechende Zollämter sind etwa in Basel oder Kreuzlingen. Für größere Fahrzeuge, Camper oder Anhänger gelten besondere Be­stimmungen.

Generell ist folgende Verzollung in der Schweiz vorgeschrieben:

  • für ein Auto 12 bis 15 Franken pro 100 Kilogramm
  • beim Motorrad 37 Franken pro 100 Kilogramm

...zuzüglich Mehrwertsteuer (7,6 Prozent des Fahrzeugwerts) und Automobilsteuer (4 Prozent des Fahrzeugwerts).

Kfz-Steuern in der Schweiz

Keine Erlaubnis ohne Abgaben sprich Stempel und Gebühren – darin sind sich Deutschland und die Schweiz sehr ähnlich. Die Motorfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist kantonal geregelt. Die Be­rechnung erfolgt auf Grund des Hubraums oder Gesamtgewichts beziehungsweise zulässiger Nutzlast.

Kfz-Versicherung

Die Zulassung eines Auto ist an eine Haftpflichtversicherung ge­bunden, die mit einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde, analog den Vorschriften in der EU. Ein Schadensfreiheitsrabatt kann in der Schweiz übertragen werden.

Die Versicherungsprämien sind ähnlich wie in Deutschland ge­lagert. Eine Teilkaskoversicherung umfasst Feuer, Diebstahl, Un­wetter, Vandalismus, Marderbiss. Es werden auch Kollisionskasko (jede Art von Kollision, auch Selbstunfälle) oder Versicherungen zwecks Parkschaden angeboten.

Wie in Deutschland empfiehlt es sich zudem, eine Rechtsschutzver­sicherung (Assista) und einen ETI-Schutzbrief für Notfälle im Ausland abzuschließen, etwa über den Touring Club Schweiz (TCS). Er ist in 48 Geschäftsstellen in der ganzen Schweiz präsent und orientiert auch über alle andere Kfz-Fragen, die Schweiz betreffend. Informationen im Internet gibt es unter www.tcs.ch .

Pflichten und Bußen

Auch in der Schweiz gilt Anschnallpflicht. Wer diese Vorschrift nicht erfüllt, kann gebüßt werden (das heißt: man kann mit einer Buße/Strafe belegt werden). Das kann auch passieren, wenn man im Kreisverkehr nicht den Blinker beim Herausfahren setzt. Ver­kehrsübertretungen kommen in der Schweiz teuer zu stehen: Unter 40 Franken läuft da gar nichts, nicht mal bei leichten Parkver­letzungen. In der Schweiz heißt Parken übrigen Parkieren, und bei Radarfallen spricht man von Blechpolizisten.

Fahrradversicherungen

Fahrräder (Velos) benötigen in der Schweiz eine Versich­erungs-Vignette (Plakette), die am Velo befestigt sein muss. Sie ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritte und u. a. bei den Poststellen erhältlich. Allfällige Schadensansprüche sind bis 2 Millionen Franken gedeckt. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa (inklusive Türkei), den Mittelmeer-Randstaaten und -Inselstaaten. Also vor allem für dieje­nigen interessant, die mit dem Velo auf Reisen gehen (Velowander­reisen). Informationen unter www.linker.ch .

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz.

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Weitere Kommentare

  • Franz, 12 November 2009 Antworten

    120 Franken? Falsche Info.

    Das Umschreiben des Führerscheins kostet keine 120 Franken.

    Die Umschreibung meines Führerscheins hat mit Fotos und Sehtest 60 CHF gekostet.