Der deutsche Führerschein (schweizerisch: Fahrausweis) muss spätestens nach zwölf Monaten in einen schweizerischen umgewandelt werden. Für weitere Informationen, wie Umschreibungskosten, erkundigen Sie sich am besten beim Straßenverkehrsamt.
Zuständig ist das kantonale Straßenverkehrsamt, entsprechend dem Wohnort. Hier werden auch Ausweis (Führerschein) und Kontrollschilder (Nummernschilder) herausgegeben. Dazu sind Führerschein, Kfz-Schein, Ausländerausweis oder Aufenthaltsbewilligung, Passfoto, Augentest (bei Brillenträgern) vorzulegen. EU-Bürger müssen keine Kontrollfahrt oder Extra-Theorieprüfung absolvieren.
Wer dauerhaft seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Auto im Rahmen des Umzugsgutes zoll- und steuerfrei einführen.
Der PKW muss freilich mindestens sechs Monate im Gebrauch sein, er darf auch nach der Einfuhr während der Dauer eines Jahres nicht veräußert werden.
Ausnahmen gibt es für Personen, die sich studienhalber oder erwerbstätig für eine bestimmte vorübergehende Zeit in der Schweiz aufhalten.
Für die zoll- und steuerfreien Einführungen eines Privatautos ist die Bewilligung des Grenzzollamtes nötig. Dafür sind folgende Dokumente vorzulegen:
Entsprechende Zollämter sind etwa in Basel oder Kreuzlingen. Für größere Fahrzeuge, Camper oder Anhänger gelten besondere Bestimmungen.
Generell ist folgende Verzollung in der Schweiz vorgeschrieben:
...zuzüglich Mehrwertsteuer (7,6 Prozent des Fahrzeugwerts) und Automobilsteuer (4 Prozent des Fahrzeugwerts).
Keine Erlaubnis ohne Abgaben sprich Stempel und Gebühren – darin sind sich Deutschland und die Schweiz sehr ähnlich. Die Motorfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist kantonal geregelt. Die Berechnung erfolgt auf Grund des Hubraums oder Gesamtgewichts beziehungsweise zulässiger Nutzlast.
Die Zulassung eines Auto ist an eine Haftpflichtversicherung gebunden, die mit einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde, analog den Vorschriften in der EU. Ein Schadensfreiheitsrabatt kann in der Schweiz übertragen werden.
Die Versicherungsprämien sind ähnlich wie in Deutschland gelagert. Eine Teilkaskoversicherung umfasst Feuer, Diebstahl, Unwetter, Vandalismus, Marderbiss. Es werden auch Kollisionskasko (jede Art von Kollision, auch Selbstunfälle) oder Versicherungen zwecks Parkschaden angeboten.
Wie in Deutschland empfiehlt es sich zudem, eine Rechtsschutzversicherung (Assista) und einen ETI-Schutzbrief für Notfälle im Ausland abzuschließen, etwa über den Touring Club Schweiz (TCS). Er ist in 48 Geschäftsstellen in der ganzen Schweiz präsent und orientiert auch über alle andere Kfz-Fragen, die Schweiz betreffend. Informationen im Internet gibt es unter www.tcs.ch .
Auch in der Schweiz gilt Anschnallpflicht. Wer diese Vorschrift nicht erfüllt, kann gebüßt werden (das heißt: man kann mit einer Buße/Strafe belegt werden). Das kann auch passieren, wenn man im Kreisverkehr nicht den Blinker beim Herausfahren setzt. Verkehrsübertretungen kommen in der Schweiz teuer zu stehen: Unter 40 Franken läuft da gar nichts, nicht mal bei leichten Parkverletzungen. In der Schweiz heißt Parken übrigen Parkieren, und bei Radarfallen spricht man von Blechpolizisten.
Fahrräder (Velos) benötigen in der Schweiz eine Versicherungs-Vignette (Plakette), die am Velo befestigt sein muss. Sie ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritte und u. a. bei den Poststellen erhältlich. Allfällige Schadensansprüche sind bis 2 Millionen Franken gedeckt. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa (inklusive Türkei), den Mittelmeer-Randstaaten und -Inselstaaten. Also vor allem für diejenigen interessant, die mit dem Velo auf Reisen gehen (Velowanderreisen). Informationen unter www.linker.ch .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz.