Im Grunde hat der Student oder die Studentin zwei Möglichkeiten:
- Man arbeitet bis zu drei Monaten Vollzeit (in einem Jahr), dabei gibt es keine Einkommensgrenze. Dies ist aber eher für die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft gedacht.
- Die zweite Möglichkeit ist, man arbeitet Teilzeit (aber maximal 12 Stunden in der Woche), wobei der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Derzeit liegt die Grenze bei 323,46€ im Monat.
Der Haken: In beiden Fällen muss der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer (für dich als ausländischer Student) beim AMS (Arbeitsmarktservice) eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Wichtig: weise Deinen Arbeitgeber darauf hin, dass Du nicht österreichischer Staatsbürger bist und eine Beschäftigungsbewilligung benötigst.
Ohne Beschäftigungsbewilligung kann man nur mit einem Werkvertrag arbeiten, aber auch hier ist Vorsicht geboten: die meisten Werkverträge sind gar keine oder sie geben Dir weniger Rechte als Dir gesetzlich zustehen.