Voraussetzung jedoch ist, dass ausreichende finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung vorliegen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, sich vor Ort zu melden und erhalten daraufhin auch eine unbefristete Anmeldebescheinigung.
Nahe Verwandte, also Ehepartner, Kinder, Eltern, die nicht aus einem EWR-Staat stammen, können von EWR-Staatsangehörigen unter den selben Bedingungen relativ unproblematisch nachgeholt werden. Sie erhalten nach der Anmeldung eine Daueraufenthaltskarte, die für zehn Jahre gültig ist. Der Antrag kostet 56 Euro.
Folgende Unterlagen müssen in beiden Fällen bei der Anmeldung von Angehörigen eingereicht werden:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beleg über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis von ausreichenden Existenzmitteln
- Kinder oder Enkelkinder: Geburtsurkunde, ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, sofern Unterhalt gewährt wird, ein Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
- Ehegattin oder Ehegatte: Heiratsurkunde
- Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern: Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
Um andere Verwandte oder Angehörige, die nicht aus einem EWR-Staat stammen, z. B. Lebenspartner, nachzuholen, kann eine „Niederlassungsbewilligung Angehöriger“ beantragt werden. Hierbei muss i. d. R. vom nachholenden Angehörigen zusätzlich eine Haftungserklärung abgegeben werden, in der er sich dazu verpflichtet, die nachholende Person finanziell zu unterhalten.
Ausführliche Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auf den Internetseiten des österreichischen Bundesministeriums des Inneren .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.