Wenn Sie bereits länger als fünf Jahre legal in Irland gewohnt haben, können Sie einen Antrag stellen, der Ihnen erlaubt sich weitere fünf Jahre in Irland aufzuhalten. Wenn Sie länger als zehn Jahre legal in Irland gewohnt haben, erlaubt Ihnen ein Stempel, auf unbestimmte Zeit in Irland zu wohnen. Dennoch werden von Ihnen weiterhin gültige Arbeitsgenehmigungen, Handelszulassungen und, wenn vorhanden, Visa verlangt werden. Außerdem müssen Sie Ihr Registrierungszertifikat (Green Book) auf dem neuesten Stand halten.
Ehepartner & Familienangehörige
Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis für Irland besitzen, dürfen Ihre Ehepartner und Kinder, sobald Sie angefangen haben zu arbeiten, zu Ihnen kommen. Wenn Sie ein Arbeitsvisum besitzen, müssen Sie mindestens ein Jahr in Irland verbracht haben und vorhaben, ein weiteres Jahr dort zu bleiben, bevor Ihre Ehepartner und Kinder zu Ihnen kommen dürfen. In beiden Fällen müssen Sie in der Lage sein, Ihre Familie versorgen zu können, ohne dass jemand von ihnen arbeiten (außer sie haben eine eigene Arbeitserlaubnis) oder staatliche Unterstützung beantragen muss.
Angehörige von Bürgern des EWR, die für Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen, können auch selbst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen; oder, im Fall von Angehörigen eines EWR-Bürgers, die aber selbst nicht aus dem EWR kommen, ein Residenzdokument. Dieses wird normalerweise automatisch zugesprochen, auch wenn nicht aus dem EWR kommende Angehörige sich ebenfalls im Gardaí (Polizeibüro) registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis erlangen müssen. Diese wird so lange gültig sein wie die Aufenthaltsgenehmigung des EWR-Bürgers, mit dem Sie verwandt sind.
Zu den Angehörigen von Erwerbstätigen (d.h. Angestellte, Selbstständige oder Personen die eine Dienstleistung in Irland bereitstellen oder in Anspruch nehmen) gehören Ehepartner, Kinder unter 21 (oder älter, wenn sie immer noch von der Familie abhängig sind), die Ehepartner der Kinder, sowie die „erstgradig verwandten Vorfahren oder Nachkommen der Person und des Ehepartners“. Im Fall von nicht erwerbstätigen Personen (d.h. Studenten, Rentner oder Personen mit einem unabhängigen Vermögen), sind Angehörige wie oben definiert, außer dass die Altersgrenze für Kinder bei 18 Jahren liegt. Es gibt keine besonderen Regelungen für Verlobte oder andere Verwandte.
Die Eltern oder Familienangehörigen von irischen Staatsbürgern oder Einwanderern, die mehr als fünf Jahre legal in Irland gewohnt haben und finanziell unabhängig sind, können einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis als Besucher stellen, die dann fünf Jahre gültig ist. Angehörige, die bereits fünf Jahre oder länger in Irland gewohnt haben, können einen Antrag auf einen „Residenzstempel“ stellen, der ihnen erlaubt auf unbestimmte Zeit in Irland zu bleiben. Ehepartner von irischen Staatsbürgern, die registriert sind oder von der Registrierung befreit wurden, können sich für eine Aufenthaltserlaubnis bewerben, die bis zu fünf Jahre gültig ist.