Dazu ist ein Stempel in Ihrem Reisepass nötig, den Sie entweder bei einem Immigrationsbeamten (Immigration Officer) beim Ankunftsschalter oder bei einem Meldebeamten (Registration Officer) in Ihrem Wohnbereich erhalten. Eine Liste mit Meldebeamten erhalten Sie beim Amt für Recht, Gleichbehandlung und Gesetzesänderung (Department of Justice, Equality and Law Reform), Tel. 01-602 8202.
Wenn Sie als nicht-EWR-Bürger länger als drei Monate in Irland bleiben wollen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft – vorzugsweise jedoch innerhalb weniger Tage – im örtlichen Gardaí (Polizeibüro) registrieren lassen (ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren, in Irland oder Großbritannien geborene Personen sowie Ehefrauen oder Witwen eines Iren). Beachten Sie, dass Sie innerhalb von sieben Tage nach Ihrer Ankunft einen Meldebeamten kontaktieren müssen, wenn Sie aus Großbritannien kommen und planen eine Arbeitsstelle anzunehmen oder eine Firma zu gründen.
Um sich einzutragen, benötigen Sie Ihren Reisepass (eventuell mit passendem Visum), vier Passbilder und weitere Papiere bezüglich Ihrer Einreise nach Irland (z.B. eine Arbeitserlaubnis oder Handelszulassung, Finanznachweise oder eine Teilnahmebestätigung eines anerkannten Kurses). Ihnen wird danach eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 12 Monate zugesprochen, sowie ein Registrierungszertifikat (Certificate of Registration), bekannt als „Green Book“, ausgestellt, das stets auf dem neusten Stand gehalten werden sollte.
Ihre Aufenthaltsgenehmigung kann in Irland um jeweils zwölf Monate verlängert werden. Es wird von Ihnen verlangt werden, bei jeder Erneuerung aktuelle Dokumente einzureichen. Wenn Sie in Irland angestellt sind, muss die Genehmigung von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden, der ebenso eine genaue Beschreibung der Art und Dauer Ihrer Anstellung einreichen muss. Für die Registrierung müssen Sie keine Gebühr zahlen.
Wenn Sie erst einmal eingetragen sind, müssen Sie Ihren Meldebeamten bei jeglicher Änderung Ihrer momentanen Lebenslage (auch bei Abwesenheit für mehr als einen Monat) innerhalb von sieben Tagen nach Eintreten der Änderung informieren. Wenn Sie in einen anderen Meldebereich ziehen, müssen Sie Ihren Meldebeamten innerhalb von 48 Stunden nach Ihrem Umzug informieren. Sie dürfen keine Aktivitäten aufnehmen, für die Sie in Irland keine Erlaubnis haben, z.B. dürfen Sie als Student nicht arbeiten, außer es ist ein anerkannter Bestandteil Ihres Kurses. Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Irland benötigen, sollten Sie daher sicher gehen, dass Sie die genauen Gründe für Ihren Aufenthalt angeben. Aufenthaltsgenehmigungen werden ausschließlich auf Basis der in Ihrem Visaantrag angegebenen Gründe zugesprochen.
Aufenthaltsgenehmigungen für EWR-Bürger in Irland
Als Bürger des EWR können Sie sich um eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben, wenn Sie sich ohne staatliche Unterstützung versorgen können und:
- eine Dienstleistung in Irland erbringen oder in Anspruch nehmen oder
- angestellt bzw. selbstständig sind oder
- Rentner bzw. ansonsten „ökonomisch nicht aktiv sind“ oder
- ein Student sind.
Aufenthaltsgenehmigungen der Kategorie 1 werden normalerweise für die erwartete Dauer der jeweiligen Dienstleistung ausgestellt. Genehmigungen der Kategorien 2 und 3 sind üblicherweise für fünf Jahre gültig – außer im Falle eines Kurzarbeitjobs (d.h. zwischen drei Monaten und einem Jahr), dann wird eine kurzzeitige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Studenten erhalten eine Genehmigung für die erwartete Dauer ihrer Kurse. Ihnen ist eine Unterbrechung Ihres Aufenthaltes (d.h. eine gewisse Zeit im Ausland) von bis zu sechs Monaten erlaubt, ohne dass die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung beeinträchtigt wird.
Sie müssen eventuell eine medizinische Untersuchung über sich ergehen lassen, bevor Ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Besonders dann, wenn Sie schon älter sind und daher eher staatliche Leistungen in Anspruch nehmen werden. Personen der Kategorien 3 und 4 müssen ebenfalls die Bescheinigung einer Krankenversicherung vorlegen und alle nicht angestellten Einwanderer müssen nachweisen, dass sie ein angemessenes Einkommen oder finanzielle Quellen haben, die ihnen erlauben in Irland zu leben, ohne dem Staat zur Last zu fallen.
Es gibt keinen Mindestlohn für Bürger aus dem EWR, aber die Einnahmen müssen höher sein als wenn Sie irische Sozialhilfe beziehen würden. Die Mindestrente für Rentner erfahren Sie beim Amt für Recht, Gleichbehandlung und Gesetzesänderung (Department of Justice, Equality and Law Reform), Tel. 01-602 8202.
Wenn Ihnen die Aufenthaltsgenehmigung verweigert wird, werden Ihnen die Gründe dafür mitgeteilt und Sie haben das Recht, Berufung einzulegen (schriftlich an einen Beamten für Visa-Berufung (Visa Appeals Officer), Abteilung für Immigration (Immigration Division), im Amt für Recht, Gleichbehandlung und Gesetzesänderung (Department of Justice, Equality and Law Reform), 72–76 St Stephen’s Green, Dublin 2). Das gilt nicht, wenn Sie als Gefährdung der irischen Staatssicherheit angesehen werden. Dann wird man Sie „bitten“ das nächste Flugzeug nach Hause zu nehmen.