Studienfinanzierung

Stipendien und andere Finanzierungsmöglichkeiten

Studienfinanzierung

Ein Auslandsstudium ist in der Regel mit einigen Kosten verbunden. Auch wenn die Studiengebühren in Frankreich nicht so hoch sind wie beispielsweise in den USA, müssen Sie sich im Vorfeld dennoch Gedanken über die Finanzierung machen. Insbesondere die Lebenshaltungskosten sind in Frankreich um einiges höher als in Deutschland.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium, Kredite oder Bafög finanzieren.

Auslandsbafög

Manchmal kann der Staat bei der Finanzierung eines Auslandssemester helfen. Wenn Sie Auslandsbafög beantragen möchten, müssen Sie bereits mindestens zwei Semester studiert haben und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Weiterhin muss das Studium im Ausland zumindest teilweise in Deutschland angerechnet werden können. Erkundigen Sie sich beim Auslandsamt Ihrer Uni inwiefern Ihr Auslandsstudium angerechnet werden könnte!

Wie sieht die Förderung im Einzelnen aus? Zusätzlich zum regulären Bafög erhalten Studenten die Kostenübernahme der Studiengebühren bis zu einer bestimmten Höhe, einen Auslandszuschlag, die Kostenerstattung für die Hin- und Rückreise sowie für die zusätzlich notwendige Auslandskrankenversicherung. Auslandsbafög können Sie auch dann beantragen, wenn Sie kein „Inlandsbafög“ erhalten. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.auslandsbafoeg.de .

DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat seinen Sitz in Bonn. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung der deutschen Hochschulen, die die internationalen Beziehung der Unis untereinander fördert. Möchten Sie sich beim DAAD für ein Stipendium bewerben, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen. Dieses Formular können Sie unter www.daad.de  online ausfüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an den DAAD senden.

Stiftungen und Begabtenförderung

Es gibt mehr als 1.000 Stiftungen, die besonders begabte Studenten fördern. An dieser Stelle finden einige der größten Stiftungen. Bezüglich weitergehenden Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftungen.

Konrad-Adenauer-Stiftung: Diese Stiftung fördert Studenten und Absolventen, die im Ausland studieren möchten. Da es sich um eine politische Stiftung handelt, ist politisches Engagement gefragt. Die Fördersumme kann bis zu ca. 600 Euro im Monat betragen, allerdings ist die Höhe abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kas.de .

Stiftung der deutschen Wirtschaft: Diese Stiftung vergibt Stipendien, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Bevorzugt werden Studenten aus naturwissenschaftlichen und ingenieurswissenschaftlichen Studienfächern gefördert. Weitere Informationen können Sie unter www.sdw.org  einsehen.

Studienstiftung des Deutschen Volkes: Eine Vielzahl von Stipendien bietet auch die Studienstiftung des Deutschen Volkes. Sie ist konfessionell und politisch unabhängig. Die Geschäftsstelle befindet sich in Bonn. Auf der Webseite dieser Stiftung www.studienstiftung.de  finden Sie eine Vielzahl offener Programme der Studienstiftung, die nicht nur Stipendiaten zur Verfügung stehen.

Friedrich-Ebert-Stiftung: Hier handelt es sich – genau wie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung – um eine politische Institution. Nähere Informationen werden unter www.fes.de  erteilt.

Friedrich-Naumann-Stiftung: Wenn Sie sich bei der Friedrich-Naumann-Stiftung um ein Stipendium bewerben möchten, müssen Sie zunächst einige Fragen schriftlich beantworten. Danach erst werden Ihnen die vollständigen Bewerbungsunterlagen zugesendet. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai und der 30. November. Umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und dem politischen Hintergrund der Stiftung erhalten Sie im Internet unter: www.fnst.de .

Cusanuswerk: Hierbei handelt es sich um eine bischöfliche Studienförderung. Voraussetzung Ihrer Bewerbung ist, dass Sie katholisch sind und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Die finanzielle Förderung beträgt bis zu ca. 600 Euro/Monat; das Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten spielt ebenfalls eine Rolle. Über diese Grundförderung hinaus werden auch Graduierte gefördert. Die Höhe des Stipendiums ist hierbei unabhängig vom Einkommen der Eltern und beträgt bis zu ca. 1.000 Euro/Monat. Weiterhin können Reisekosten, Studiengebühren und Auslandszuschläge gewährt bzw. ersetzt werden. Informationen gibt es unter www.cusanuswerk.de .

Förderung durch die französische Universität: Deutsche Architekturstudenten haben die Möglichkeit, sich um eine finanzielle Förderung, die Bourses à caractère social, zu bemühen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie selbst oder Ihre Eltern zwei Jahre vor dem Antragsjahr in Frankreich erwerbstätig und ansässig waren. Sie können sich zudem um ein Stipendium, dem Bourses de troisième cycle bemühen – Voraussetzung ist, dass Sie einen Master in Frankreich oder Deutschland gemacht haben und das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Stipendien der französischen Regierung: Für alle Fachrichtungen vergibt die französische Regierung die sogenannten Post-Doc-Jahresstipendien. Zweck dieser Stipendien ist es, die deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung zu fördern. Voraussetzung für ein solches Stipendium ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre sind, ein Hochschulstudium in Deutschland nachweisen können und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Stipendiaten erhalten monatlich ca. 1.700 Euro plus Krankenversicherung. Informationen hierzu finden Sie unter www.wissenschaft-frankreich.de .

SOKRATES/ERASMUS: Hierbei handelt es sich um ein Austauschprogramm der Europäischen Union. Studenten, die gerne für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten im europäischen Ausland studieren möchten, können einen Zuschuss zum Auslandsaufenthalt beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Hochschule, an der Sie in Deutschland studieren, eine Kooperation mit einer französischen Hochschule anbietet (sog. Hochschulabkommen). Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.europa.eu.int  oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Universität – auch auf deren Homepage können Sie viele wichtige Informationen finden.

Wenn Sie lediglich ein Praktikum in Frankreich machen möchten, kann dieses ebenfalls von SOKRATES bzw. ERASMUS gefördert werden. Das Praktikum muss allerdings einen festen Bestandteil Ihres Studiums darstellen und von dem entsprechenden Hochschulabkommen anerkannt werden.

Bildungskredite: Wenn Sie kein Stipendium bekommen haben, gibt es die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Bildungskredit bei der deutschen Ausgleichsbank zu beantragen. Zuständig für die Vergabe dieser Bildungskredite ist das Bundesverwaltungsamt, informieren können Sie sich www.bildungskredit.de .

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können Ihnen bis zu 7.200 Euro (maximal 24 Monate á 300 Euro) zugesagt werden. Voraussetzung für die Bewilligung des Kredits ist unter anderem, dass Sie Student an einer Hochschule sind, noch nicht das 12. Fachsemester erreicht und eine Zwischenprüfung oder das Vordiplom bestanden haben. Folgende Unterlagen müssen Sie gemeinsam mit dem Antrag auf Bewilligung eines Bildungskredits einreichen:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite),
  • Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Semester hervorgeht,
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom,
  • bzw. alternativ eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass eine Zwischenprüfung in Ihrem Studienfach nicht vorgesehen ist, alle erforderlichen und üblichen Leistungen der ersten vier Fachsemester aber erbracht wurden,
  • Nachweis, dass Sie ein Magister- bzw. Master-Studium im Sinne des § 19 Hochschulrahmengesetzes oder ein Studium im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 1 bis3 Hochschulrahmengesetz ausführen,
  • Angaben über die voraussichtliche Dauer dieses Studiums sowie
  • eine Bescheinigung der Prüfungsstelle, über Ihre Zulassung zur Abschlussprüfung.

Da es sich um einen Kredit handelt, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie diesen zurückbezahlen müssen. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre, nachdem Sie die erste Rate erhalten haben. Die monatliche Rückzahlung beträgt 120 Euro, der Antrag auf Stundung ist möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig oder durch eine Einmalzahlung zurückzubezahlen. Sie werden über den Beginn der Rückzahlung rechtzeitig schriftlich informiert. In der monatlichen Rückzahlungsrate sind die Zinsen bereits enthalten.

Bildungsfonds: Weiterhin gibt es verschiedene Bildungsfonds, die Ihnen einen Kredit zu relativ günstigen Konditionen anbieten. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.bildungsfonds.de/bewerbung.htm .

Arbeiten in Frankreich

Vielleicht haben Sie in Deutschland einen Nebenjob, und möchten einen solchen auch gerne in Frankreich ausüben, um etwas Geld zu verdienen? Generell ist es möglich, während des Studiums einen Nebenjob, der nicht mehr als 19,5 Stunden/Woche (Jahresdurchschnitt) beträgt, auszuüben. Zu bedenken ist allerdings, dass Ihnen aller Voraussicht nach nur wenig Zeit bleiben wird, da das Studium in Frankreich, anders als teilweise in Deutschland, mit wesentlich mehr Zeitaufwand verbunden ist.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in den USA. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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