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Oben gesagtes ist zu 99,9% vollständig. Allerdings kann Ihr Freund immernoch ausgewiesen werden, sollte er sich schwerer STraftaten schuldig gemacht haben -- sonst ncht.
Drittstaaten Angehörige von EU-Bürger genießen denselben STatus wie EU-Bürger -- bis zur Scheidung.Rechtsanwalt von Engelhardt 16 Mär 2007, 07:32 - Verstoß melden
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