Artikel: Jobs
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Sozialversicherung bei Entsendung nach China
Das sollten Expats und Unternehmen wissen
Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die in China eingesetzt werden, benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis und ein entsprechendes Arbeitsvisum. Die Grenze von drei Monaten, bis zu deren Ablauf die Tätigkeit in China ohne Arbeitserlaubnis erbracht werden darf, gilt seit Anfang 2015 nur noch in bestimmten Fällen. In der Praxis ist wichtig, dass kurzzeitige Einsätze bei der eigenen Tochtergesellschaft sowie Arbeitsaufenthalte zur Montage, Übergabe und Reparatur von Anlagen und Maschinen weiterhin bis zu drei Monate auf Basis eines Business Visums durchgeführt werden können.
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Expatriate oder lokaler Manager?
Die Qual der Wahl bei der Besetzung von Führungspositionen in China
Nahezu jedes führende deutsche Unternehmen hat bereits eine Niederlassung in der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt. Greater China boomt und daran wollen alle teilhaben. Doch wer soll die Führungsverantwortung übernehmen – ein eigens in die Tochtergesellschaft entsandter Mitarbeiter oder ein lokaler Manager? Für beide Lösungen gibt es pros und contras.
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