Offene Personengesellschaften und Kommanditgesellschaften sind weniger verbreitet. Die Mindestkapitalanforderungen variieren nach Art des Unternehmens.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Eine Aktiengesellschaft (société anonyme, SA/naamloze vennootschap, NV) muss von mindestens zwei Personen aufgebaut werden. Sie müssen einen festen Betrag an Kapital als Gegenleistung für Aktien geben. Aktiengesellschaften müssen mindestens drei Direktoren haben die das Unternehmen in Verhandlungen mit Dritten repräsentieren.
Diese Art von Unternehmen eignet sich für große Unternehmen.
Eine Personengesellschaft (société d'une personne à resposabilité limitée, SPRLU/eenpersoons beslotenvennootschap met beperkte aansprakelijkheid, EBVA) kann von einer Person aufgebaut werden und einen Gesellschafter haben. Anteilseigner des Unternehmens müssen eine natürliche Person sein, nicht eine juristische.
Eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung ist für kleine, mittlere (SME) und Familienunternehmen geeignet.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société privée à responsabilité limité, SPRL/besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, BVBA) muss durch mindestens zwei Gesellschafter (private oder juristische Personen) gegründet werden. Ein Ehepaar kann zusammen als zwei Gesellschafter zählen, auch wenn sie aus Ihrem gemeinsamen Vermögen investieren. Die Gesellschafter müssen einen festen Betrag im Gegenzug für Ihre Anteile leisten. Ihre Haftung ist auf Ihre Anteile begrenzt. Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden durch einen oder mehrere Geschäftsführer betrieben, die nicht Gesellschafter sein müssen.
Diese Art ist für kleine, mittlere (SME) und Familienunternehmen geeignet.
Partnerschaften
Offene Personengesellschaften (société en nom colectif, SNC/commanditaire vennootschap op aandelen, Comm VA) haben mindestens zwei Gesellschafter, die auf unbestimmte Zeit für die Schulden der Gesellschaft haften. Offene Personengesellschaften haben keine Beschränkungen bezüglich ihres Aufbaus, solange die Partner noch haften und die Anteile nicht ohne Einschränkungen übernommen werden können.
Offene Personengesellschaften sind eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und eignen sich für die Mitglieder der freien Berufe, die Ihre Haftung nicht begrenzen können.
Kommanditgesellschaften (société en commandite simple, SCS/gewone commanditaire vennootschap, Comm V) können einen persönlich haftenden Gesellschafter, Komplementär, sowie Kommanditisten haben. Komplementäre führen und verwalten das Unternehmen und haften für die Schulden der Gesellschaft. Der Kommanditist haftet mit seiner Einlage. Kommanditisten können das Unternehmen nicht managen, sonst werden Sie ein persönlich haftender Gesellschafter.
Kommanditgesellschaften sind die beste Wahl für Leute, die nicht über genügend Kapital verfügen um ihr eigenes Geschäft aufzumachen.
Kooperationen
Kooperative Gesellschaften mit beschränkter Haftung (société coopérative à responsabilité limitée, SCRL/cooperatieve vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, CVBA) müssen mindestens drei Gesellschafter (private und juristische Personen) haben, die einen festen Geldbetrag leisten. Die Gesellschafterschulden sind auf die Einlage begrenzt.
Kooperative Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden durch einen oder mehrere Geschäftsführer (Gesellschafter oder nicht) geführt. Diese passen zu kleinen, mittleren und Familienunternehmen.
Kooperative Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (société coopérative à responsabilité ilimitée, SCRI/cooperatieve vennootschap metb onbeperkte aansprakelijkheid, CVOA) haben mindestens drei Gesellschafter (private und juristische Personen), die unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens haften. Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung werden von einer oder mehreren Personen verwaltet.