Frage: Arbeitserlaubnis-EU --> Arbeitsberechtigung EU
-
In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht folgendes: "Die Arbeitserlaubnis-EU wird grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Arbeitnehmer, die 12 Monate im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder arbeitsgenehmigungsfrei erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, die uneingeschränkt und unbefristet erteilt wird."
Meine Freundin (aus der Slowakei) arbeitet gerade 1 Jahr als Au Pair in Deutschland. Hierzu hat sie eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten. Bedeutet das, dass sie nach diesem Jahr automatisch die Arbeitsberechtigung-EU bekommt?
Wenn ja, wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung?
Hat sie dann schon quasi freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?
Schonmal Danke im Vorraus!02 okt 2005, 09:23 Anonymous
Deze forums zijn niet langer actief. Als je een nieuwe discussie wilt starten, ga dan naar onze nieuwe
Duitsland Forums.
Deze forums zijn niet langer actief. Als je een nieuwe discussie wilt starten, ga dan naar onze nieuwe
Duitsland Forums.
Bedankt, je bericht is verstuurd.