Frage: Arbeitserlaubnis-EU --> Arbeitsberechtigung EU

  • In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht folgendes: "Die Arbeitserlaubnis-EU wird grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Arbeitnehmer, die 12 Monate im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder arbeitsgenehmigungsfrei erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, die uneingeschränkt und unbefristet erteilt wird."
    Meine Freundin (aus der Slowakei) arbeitet gerade 1 Jahr als Au Pair in Deutschland. Hierzu hat sie eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten. Bedeutet das, dass sie nach diesem Jahr automatisch die Arbeitsberechtigung-EU bekommt?
    Wenn ja, wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung?
    Hat sie dann schon quasi freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?
    Schonmal Danke im Vorraus!

    02 okt 2005, 09:23 Anonymous
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