AufenthaltserlaubnisfürDrittbürgerinnachHeiratinF

  • Liebe Freunde!
    Wir (Deutscher und Anfrikanerin) haben in F geheiratet. Problem: Sie ist ohne Papiere über F nach D eingereist; wir haben og. Heirat dennoch geschafft. Jetzt brauchen wir eine Aufenthaltsgenehmigung (für Frankreich), um die Familienzusammenführung und damit die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu ereichen. Faktisch leben wir schon knapp 2 Jahre in D zusammen. In der Präfektur in F haben wir die Auflage erhalten eine "Ressorces du membre de famille" vor zu legen. Ich habe zwar einen Wohnsitz in F aber keine Beschäftigung (ich arbeite in D). Was ist zu tun? LG

    21 aug 2005, 07:28 Anonymous
Deze forums zijn niet langer actief. Als je een nieuwe discussie wilt starten, ga dan naar onze nieuwe Duitsland Forums.
Deze forums zijn niet langer actief. Als je een nieuwe discussie wilt starten, ga dan naar onze nieuwe Duitsland Forums.