Aufenthaltsgenehmigung selbst. Übersetzerin
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Hallo, ich plane im Sommer 2005 nach Zürich zu ziehen. Ich bin Deutsche, lebe aber seit 4 Jahren in Rotterdam und arbeite hier als Übersetzerin. Ich hatte vor, weiterhin für meine holländischen Auftraggeber zu arbeiten, da sowieso alles über Internet abgewickelt wird und es daher unerheblich ist, wo ich wohne. Nun bekam ich heute von der schweizer Botschaft in Den Haag die Auskunft, dass ich eine Aufenthaltsgenehmigung nur bekommen kann, wenn ich einen schweizer Arbeitgeber habe. Stimmt das so? Anderswo hatte ich gelesen, dass man als Selbständiger nur ein ausreichendes Einkommen nachweisen muss, ansonsten problemlos die Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
Vielen Dank für eure Tipps und Antworten,
Saskia21 mars 2005, 11:52 Anonymous
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