Kleinanzeigen für Mietwohnungen finden Sie in vielen lokalen Zeitungen, vor allem in den Mittwochs- und Wochenendausgaben.
In den meisten Fällen existiert dort eine Rubrik Immobilien, die wiederum in Vermietungen und Wohnangebote (Wohnungen zum Verkauf) unterteilt ist.
In vielen Städten gibt es zudem spezielle Publikationen, die ausschließlich der Veröffentlichung von Kleinanzeigen dienen (z.B. Marktplatz, Annonce, Zweite Hand, Reviermarkt etc.). In Universitätsstädten gibt es oftmals Gratiszeitungen mit Kleinanzeigen zum Immobilienmarkt sowie verschiedenen Verkaufsanzeigen (die für die Einrichtung einer Wohnung nützlich sein können).
Die Abkürzungswut in deutschen Immobilienanzeigen hat schon so manchen Einwanderer zur Verzweiflung gebracht. Eine Beschreibung "4 ZKB , ZH, teilmöbl., 650 + NK, 2MM Kaut., Chiffre 100" lässt sich z.B. in "4 Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad, Zentralheizung, teilmöbliert, EUR 650,- plus Nebenkosten, 2 Monatsmieten Kaution, Chiffrebox 100" übersetzen. Aber keine Sorge, mit einiger Übung werden auch Sie sich im deutschen Abkürzungsdschungel zurechtfinden. Um Ihnen den Start zu erleichtern, haben wir ein Verzeichnis mit den wichtigsten Immobilienabkürzungen erstellt.
Sofern in der Anzeige eine Telefonnummer angegeben ist, sollten Sie dort so früh wie möglich anrufen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren (ab ca. 7.30 Uhr, sofern nicht anders angegeben). Bedenken Sie, dass sich auf attraktive Wohnungsanzeigen oftmals bis zu 100 Interessenten melden. Viele Vermieter sammeln daher die Interessenten und vereinbaren gemeinsame Besichtigungstermine. In diesem Fall können Sie damit rechnen, mit einer Horde von Interessenten durch die Wohnung geschleust zu werden.
Wenn in der Anzeige eine Chiffre-Code angegeben ist, müssen Sie sich schriftlich für die annoncierte Wohnung bewerben. Ihr Brief wird dann von der Zeitung an den Vermieter weitergeleitet. Eine schriftliche Bewerbung ist natürlich mehr Arbeit als ein kurzer Anruf. Aus genau diesem Grund werden Sie in diesem Fall jedoch normalerweise mit deutlich weniger Mitbewerben konkurrieren.
Kleinanzeigen können von Vermietern, Maklern oder Mietern aufgegeben werden. Letztere suchen oftmals einen Nachmieter für Ihre Wohnung, um diese vor dem Ablauf der Kündigungsfrist verlassen zu können (für weitere Informationen siehe unser Kapitel zu Mietverträgen). Die entsprechende Anzeige enthält dann oftmals einen Zusatz Nachmieter gesucht. In diesem Fall zahlen Sie keine Maklergebühr oder Provision. Allerdings verlangt der Vormieter oftmals einen Abstand für die Übernahme von bestehendem Mobiliar oder anderen Einrichtungsgegenständen.
Sofern der Preis für die Übernahme gerechtfertigt erscheint, kann dies auch für Sie eine gute Alternative zu einem Neukauf aller Einrichtungsgegenstände sein. Beachten Sie jedoch, dass manche Vormieter angesichts der Wohnungsknappheit unverhältnismäßig hohe Abstände verlangen. Obwohl der Vormieter hierzu keine legale Berechtigung hat, wird er Ihre Wohnungsbewerbung einfach nicht an den Vermieter weiterleiten, falls Sie sich weigern, den Abstand zu zahlen.
Die Worte Immobilien oder RDM ( Ring Deutscher Makler) weisen normalerweise auf einen professionellen Makler hin. In diesem Fall werden Sie in der Regel eine Provision bei Annahme der Wohnung zahlen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel zu Maklern und Wohnungsagenturen.
Selbstverständlich können Sie auch eine eigene Kleinzeige mit Ihrem Wohnungsgesuch aufgeben. In Zeiten hoher Nachfrage (z.B. im September/Oktober in Universitätsstädten) ist dies jedoch oftmals eine Zeit- und Geldverschwendung.
Viele Zeitungen haben zudem einen Internetauftritt, in dem Sie die Wohnungsanzeigen unabhängig vom Veröffentlichungsdatum und oftmals sogar vorab sehen können. Daneben gibt es eine wachsende Anzahl von reinen Internet-Kleinanzeigenmärkten. Einige von Ihnen (wie www.studenten-wg.de ) haben sich auf Wohnungen und Wohnungsgemeinschaften in ganz Deutschland spezialisiert und bieten die Möglichkeit zur Platzierung kostenfreier Kleinanzeigen.