Das Schweizer Bankgeheimnis

Eine lange Tradition

Im Jahr 1934 wurde das Schweizer Bankengesetz erlassen, das die Offenlegung von Kundeninformationen zur Straftat machte. In Zeiten politischer Unsicherheit war das Land schon immer eine beliebte Option für die Aufbewahrung von privatem Vermögen. Während des Zweiten Weltkriegs beispielsweise schützten Menschen von allen Seiten, von den Verfolgten bis zu den Plünderern, ihre Gelder bei Schweizer Banken. Gold, Kunst und andere wertvolle Güter wurden und werden immer noch in unterirdischen Bunkern in den Bergen gelagert. Im Laufe der Jahre hat die Diskretion auch Menschen angezogen, die ihren Reichtum verschleiern wollten: von Geschäftsleuten und Drogenhändlern, die Geldwäsche betreiben, bis hin zu afrikanischen Diktatoren.

Aufgrund von internationalem Druck hat sich die Schweiz letztendlich dem automatischen Informationsaustausch der OECD angeschlossen, sodass die Steuerbehörden der Heimatländer nun finanzielle Informationen über Personen mit Schweizer Bankkonto anfordern können. Die Schweizer Banken gelten jedoch nach wie vor als sehr sicher und diskret, wobei das Land auf dem Schattenfinanzindex stets Spitzenreiter ist.

Nummernkonten

Das Schweizer Nummernkonto ist weltbekannt. Bei einem solchen Konto wird der Name des Inhabers durch eine mehrstellige Nummer oder ein Kennwort ersetzt. Rechtlich und steuerlich gesehen entspricht ein Nummernkonto jedoch einem normalen Konto, da der Identifizierungsprozess auf die gleiche Weise abläuft. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Name des Kunden nicht auf Kontoauszügen und Quittungen erscheint und nur ausgewählten Mitarbeitern bekannt ist.


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