Die Schweiz

Günstige Rahmenbedingungen für Firmengründer und Investoren

Seit vielen Jahren gehört die Schweiz europaweit zu den beliebtesten Ländern für Firmengründungen und Investitionen durch ausländische Staatsbürger. Insgesamt kommt es jährlich zu über 40.000 Neugründungen.

Vielfach handelt es sich dabei um Einpersonen-Gründungen im Dienstleistungs-, Handwerks- und Gastronomiesektor. Daneben werden aber auch konstant mehr als 12.000 neue Unternehmen gegründet, die kraft Rechtsform (vor allem GmbH und AG ) bzw. wegen der Höhe ihres Umsatzes von mehr als 100.000 CHF registerpflichtig sind. Unter den registerpflichtigen Neugründungen dominieren Kleinbetriebe mit einer Mitarbeiteranzahl von maximal 5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). So wurden 2013 lt. Schweizerischem Bundesamt für Statistik insgesamt 12.440 neue Unternehmen ins Handelsregister eingetragen. Darunter waren 3.645 Unternehmen mit weniger als 1 VZÄ und 8.360 Neugründungen mit 1 bis 5 VZÄ. Nur 80 Unternehmen wiesen in Ihrem ersten Geschäftsjahr mehr als 10 VZÄ auf. Dabei gehörten 2.156 Betriebe (18,3 %) zum sekundären Sektor (Industrie, Energie- und Bauwirtschaft), während 10.284 neue Unternehmen (81,7 %) dem tertiären Sektor (Handel und Dienstleistungen) zuzuordnen sind. Hier dominieren Handelsbetriebe und Erbringer von freiberuflichen, wissenschaftlichen oder technischen Dienstleistungen. Nach einem Jahr seit Gründung sind noch rund 80 %, nach fünf Jahren noch etwa 50 % aktiv, wobei die "Überlebensquote" im sekundären Sektor höher liegt als im tertiären Sektor.

Attraktives Umfeld für Neugründungen und Firmenbeteiligungen

Die Beliebtheit der Schweiz für Auslandsinvestoren liegt in der politischen und wirtschaftlichen Stabilität der Eidgenossenschaft begründet. Dazu gehört ein kaum von radikalen Ideologien geprägtes Parteiensystem, eine beispielhafte Währungsstabilität und ein wirtschaftsfreundliches Investitions- und Steuerklima. Hinzu kommen ein leitungsstarkes Banken- und Versicherungssystem, eine effiziente Administration und eine hervorragende Bildungs-, Gesundheits- und Verkehrsinfrastruktur. Nicht zu unterschätzen ist der hohe Freizeitwert und das exzellente Kulturangebot. Hinzu kommt die Vielsprachigkeit und das hohe Bildungsniveau der Bevölkerung sowie das kosmopolitische Lebensgefühl in den Metropolregionen Zürich, Genf, Bern und Basel.

Die wichtigsten Entscheidungen im Vorfeld einer Firmengründung

Vorrangig ist das Vorhandensein einer erfolgversprechenden Geschäftsidee, deren Umsetzung in einem überschaubaren Zeitraum zu einer positiven Ertragslage zu führen verspricht. Viele erfolgreiche Gründer arbeiten im Dienstleistungssektor, wobei IT- und Finanzdienstleistungen im Vordergrund stehen. Erfolgreich sind häufig Neugründungen im Bereich des Handwerks und der handwerksnahen Dienstleistungen. Unverzichtbar ist eine sorgfältige Standortwahl und eine professionelle Marktanalyse. Bei der Standortwahl sollten Kriterien wie die Größe des Nachfragepotentials vor Ort, das Vorhandensein einer günstigen Betriebs- bzw. Bürofläche und die Qualität der Verkehrsanbindung sein. Im Vordergrund stehen bei der Wahl des Domizils häufig steuerliche Aspekte. Da die einheitlichen Bundessteuern relativ gering sind, kommt es auf das individuell höchst unterschiedliche Steuerniveau auf Kantons- und Gemeindeebene an. Nicht umsonst sind relativ kleine Kantone wie Zug, Obwalden und Nidwalden als "Gründungsmekkas" bekannt. Im Einzelfall ist vorab zu prüfen, ob bei der Firmenniederlassung besondere bau- und umweltrechtliche Normen zu beachten sind und ob die angestrebte Tätigkeit zu den erlaubnis- bzw. zulassungspflichtigen Gewerben gehört.

Register- und Meldepflichten

Angehörige der EU- und EFTA-Staaten dürfen sich in der Schweiz frei niederlassen und selbstständig erwerbstätig sein. Ausnahmen gibt es übergangsweise zum Teil für Bürger Bulgariens und Rumäniens. Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der kantonalen Meldestelle unproblematisch zu bekommen. Viele Gründer entscheiden sich für die relativ formlos und ohne Mindestkapital zu gründende Einzelfirma. Aus Gründen der Haftungsbeschränkung werden vielfach jedoch GmbHs und Aktiengesellschaften gegründet, die stets im Handelsregister einzutragen sind. Dabei sind die Mindestkapitalanforderungen (GmbH: 20.000 CHF; AG: 100.000 CHF) zu beachten. Erforderlich ist des Weiteren eine Anmeldung beim Finanzamt und beim Betriebs- und Unternehmensregister sowie die Vergabe einer Unternehmens- und Identifikationsnummer. Für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ist es unverzichtbar, dass das neue Unternehmen auch in seinem Erscheinungsbild positiv auf potentielle Kunden und Besucher wirkt.

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