Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale Struktur des Landes geprägt.
Unternehmen und natürliche Personen werden in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen besteuert:
Der grösste Steueranteil wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben, was zu intensivem Steuerwettbewerb auf beiden Ebenen führt. In den Kantonen stimmt die Bevölkerung direktdemokratisch über die eigenen Steuergesetze ab. Alle Steuern werden jedoch von einer einzigen Stelle eingezogen.
Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten.
Im europäischen Vergleich sind die Steuern für Unternehmen in der Schweiz sehr niedrig. Die Bundessteuer ist ein einheitlicher Satz, die kantonalen Steuersätze variieren nach Standort und zum Teil nach Höhe des Kapitals oder Gewinns. Die aktuellen Steuersätze bewegen sich in folgenden Bereichen:
Direkte Bundessteuern auf Gewinn | 8.5% |
Kantonale Gewinnsteuer | 5.9 – 16% |
Kantonale Kapitalsteuer | 0.05 – 0.3% |
Steuerbelastung Total | 14.5 – 25% |
Der reguläre Steuersatz bei der direkten Bundessteuer beträgt 8.5%. Da die Steuern auf dem Gewinn nach Steuern berechnet werden, resultiert ein effektiver Steuersatz von 7.83%.
Durch Steueroptimierung sind bedeutend tiefere Steuersätze von bis zu weniger als 10% möglich. Unternehmen können von den Steuerbehörden einen verbindlichen Vorentscheid über die effektive Steuerbelastung erhalten (Tax Ruling). Steuerbefreiung wird fallweise, je nach Standort und Art der Tätigkeit gewährt.
Private Personen zahlen an ihrem Wohnort Steuern. Die Bundessteuer variiert je nach Höhe des Einkommens, die kantonalen und kommunalen Steuersätze variieren nach Wohnort, Einkommenshöhe und der Grösse des Vermögens. Die Besteuerung erfolgt progressiv, wobei der Höchstsatz erst bei sehr hohen Einkommen zum Tragen kommt. Für selbstständig erwerbstätige Personen gelten Sonderregelungen.
Für sogenannte Expatriates, d.h. steuerpflichtige, vorübergehend in der Schweiz arbeitende Ausländer, bestehen spezielle steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer. Auch die meisten Kantone sehen bevorzugte steuerliche Behandlung von Expatriates vor.
Die Expatriates werden als Einzelfälle behandelt. Sie werden entweder im ordentlichen Verfahren eingeschätzt, oder sie unterliegen der Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Die Steuersätze berücksichtigen gewisse steuerfreie Beträge für Berufsauslagen, Versicherungsprämien und Familienunterhalt. Kosten wie für den Umzug oder internationale Schulen sind zusätzlich abzugsfähig.
Die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung wird durch zwischenstaatliche Abkommen geregelt. Die Schweiz hat mit über 60 Staaten, darunter fast alle westlichen Industrieländer, ein solches Abkommen unterzeichnet.
Die Schweiz hat die bei weitem tiefste Mehrwertsteuer in Europa. Der normale Satz beträgt 8%. Beherbergungsdienstleistungen werden mit 3.8%, Güter des täglichen Bedarfs mit nur 2.5% besteuert. Andere Güter und Dienstleistungen, wie ärztliche Versorgung und Bildung, sind ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Auf Bundesebene wird keine Erbschaftssteuer erhoben. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Die Sätze für Erbschafts- und Schenkungssteuer für Dritte liegen zwischen 10 und 50%.
Dieser Artikel wurde von eingereicht STARTUPS.CH