In der Schweiz kennen wir hauptsächlich die folgenden vier Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaften sowie die Kollektivgesellschaft und die Einzelfirma als Personengesellschaften.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform hängt von verschiedenen Kriterien wie beispielsweise Kapitalbedarf, Anonymität, Selbständigkeitserklärung, Unternehmensrisiko oder Trennung von Geschäft/Privat ab.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Hauptsächlicher Verwendungszweck:
Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen
Anforderungen:
Mindestkapital CHF 100'000.-, mind. CHF 50'000.- muss liberiert werden
Anzahl Personen: Mindestens ein Aktionär und ein VR, wobei dies dieselbe Person sein kann.
Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein.
Vorteile:
Anonymität der Aktionäre/Investoren
Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens
Einfache Übertragung der Aktien
Nachteile:
Kosten
Mindestkapital
Gründungskosten in der Schweiz: CHF 3'500 – 7'000 (inkl. Handelsregistereintrag)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen in einer eigenen Gesellschaft zusammenschliessen. Jeder Gesellschafter haftet bis höchstens zum Betrag seines eingetragenen Stammkapitals.
Hauptsächlicher Verwendungszweck:
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (wird in der Schweiz am häufigsten gegründet)
Anforderungen:
Mindestkapital CHF 20'000.-
Anzahl Personen: Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer, wobei dies dieselbe Person sein kann.
Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben
Vorteile:
Geringes Mindestkapital (CHF 20'000.-)
Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens
Bei der Kollektivgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen sich unter einer gemeinsamen Firma zwecks gewerblicher Betätigung zusammenschliessen.
Hauptsächlicher Verwendungszweck:
Geeignet für kleine, stark personenbezogene Unternehmen mit mehr als einem Gesellschafter (Malergeschäft, kleine IT Firmen etc.)
Anforderungen:
Anzahl Personen: Mindestens zwei natürliche Personen
Gesellschaft muss ein Domizil in der Schweiz haben (keine Wohnsitzpflicht der Gesellschafter)
Vorteile:
Kein Mindestkapital notwendig
Flexible Regelung der Verhältnisse (Gewinnausschüttung, Tätigkeit)
Nachteile:
Subsidiäre unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters
Je nach Kanton erhält man keine Kinder- und Ausbildungszulagen
Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die eine Kleinst- bzw. Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform.
Hauptsächlicher Verwendungszweck:
Geeignet für Einmannbetriebe (Malergeschäft, Coiffeur, Künstler etc.)
Anforderungen:
Anzahl Personen: Nur eine Person kann Inhaberin sein
Inhaber muss ein Domizil in der Schweiz haben (keine Wohnsitzpflicht)
Vorteile:
Ermöglicht unkomplizierte, formlose Tätigkeit
Weitgehend kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich
Kein Mindestkapital erforderlich
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen
Es können keine Partner an der Unternehmung beteiligt werden
Je nach Kanton erhält man keine Kinder- und Ausbildungszulagen