Das türkische Arbeitsrecht legt die Wochenstundenzahl auf 45 Stunden fest. Größere Unternehmen arbeiten in der Regel Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Doch die genaue Arbeitszeit hängt vom jeweiligen Job ab.
Trotz Vorschriften gibt es in der Türkei keine feste Wochenarbeitszeit. Während Unternehmensbeschäftigte meisten tatsächlich nur 45 Stunden pro Woche arbeiten, finden ausländische Arbeitsnehmer in der Tourismusbranche (vor allem in der Gastronomie) viel längere Arbeitszeiten vor.
In der Türkei arbeiten auch Kinder im Service oder im industriellen Bereich. Türkische Arbeitnehmer sind bereits mit 15 Jahren arbeitsberechtigt und die verbreitete Armut zwingt viele dazu dieses Recht auch in Anspruch zu nehmen. Bereits im Alter von 13 Jahren dürfen Kinder Teilzeitjobs ausüben, solange es sich dabei um keine körperlich anstrengende Arbeit handelt und sie die Schulpflicht nicht vernachlässigen. Allerdings ist auch illegale Kinderarbeit in der Türkei nicht ungewöhnlich, besonders unter armen und in ländlichen Gebieten ansässigen Familien.
Die meisten türkischen Unternehemen bieten Ihren Mitarbeitern zwei Urlaubswochen im Jahr. Erst nach Jahren treuer Dienste steigt der Umfang der Urlaubstage an. Wie nicht anders zu erwarten, gilt dieser Urlaubsanspruch nicht für Teilzeitkräfte und die meisten Englischlehrer. Diese müssen sich mit einem freien Tag pro Woche begnügen.
Ausländische Arbeiter können nicht davon ausgehen, dass ihnen die wichtigen westlichen Feiertage (wie Ostern und Weihnachten) vom Arbeitgeber anerkannt werden - es sei denn Sie arbeiten in großen, internationalen Unternehmen. Allerdings bekommen Sie an türkischen Feiertagen frei. Dies gilt jedoch meistens nicht für Jobs im Tourismussektor. Hier müssen Sie auf die flaue Wintersaison warten. In der Hochsaison arbeiten hingegen viele Teilzeitkräfte bis zu 7 Tage die Woche.
Vollzeitmitarbeiter werden in der Türkei von Gewerkschaften unterstützt. Doch diese unterliegen oft gewissen Beschränkungen, die Gewerkschaften anderen Länder meistens nicht haben. Damit Gewerkschaften beispielsweise rechtmäßig als Tarifpartner anerkannt werden, müssen Sie 10% der Beschäftigten Ihrer Branche repräsentieren. Hinzu kommt, dass einige Berufssparten kein Streikrecht besitzen, wie z.B. das Bildungswesen, die Landesverteidigung, die Stadtreinigung und die Energieversorgungsbetriebe.
All das lässt durchscheinen, dass das türkische Arbeitsrecht sich immer noch in der Entwicklungsphase befindet. Schrecken Sie daher nicht davor zurück für Ihr Recht einzustehen wenn Sie das Gefühl haben ungerecht behandelt zu werden.