Zusätzlich zu den Makler- und Notargebühren, müssen Sie bei einem Immobilienkauf in Frankreich mit zusätzlichen Kosten durch diverse Steuern rechnen.
Die TVA (Mehrwertsteuer) in Höhe von 19,6% ist in folgenden Fällen mit einzukalkulieren:
Erwerb von Bauland: wenn darauf die Errichtung von Wohnimmobilien zur Vermietung vorgesehen ist. Die TVA ist vom Käufer zu zahlen.
Erwerb vom Bauträger: Die TVA ist i. d.R. im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich wird aber eine Gebühr, Taxe de publicitéfoncière, erhoben. Sie bemisst sich vom Kaufpreis ohne TVA.
Erwerb von fertig gestellten Gebäuden: innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung. Die TVA ist i.d.R. im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich wird aber eine Gebühr, Taxedepublicitéfoncière, erhoben. Sie bemisst sich vom Kaufpreis ohne TVA.
Die Registersteuer (Grunderwerbsteuer) ist in folgenden Fällen zu zahlen:
Erwerb von Bauland zwecks Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Erwerb von Wohngebäuden, die seit mehr als fünf Jahren fertig gestellt sind oder seit Fertigstellung bereits Gegenstand eines Verkaufs zugunsten einer Person waren, die nicht Grundstücksmakler ist.
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, und die Registersteuer wird vom Notar dem Erwerber in Rechnung gestellt.
Grundbuchgebühren fallen für folgende Vorgänge an:
Eintragung des Eigentumsübergangs
Hypothekenbestellung
Taxe foncière (Grundsteuer)
Gemeindesteuer, die individuell von diesen festgesetzt wird (Hebesatz)
Taxe d’habitation (Wohnraumsteuer)
Gemeindesteuer, die individuell von diesen festgesetzt wird (Hebesatz)
Steuerpflichtig ist immer der Bewohner, der die Immobilie/Wohnung am 1. Januar eines Jahres bewohnt.
Achtung: Grundsteuer und Wohnraumsteuer sind i.d. R. höher als die deutsche Grundsteuer!