Zu der Rolle des französischen Notars, Maître, Folgendes vorweg: Der französischen Notar darf, im Gegensatz zu seinem deutschen Kollegen, Immobilien auch selber makeln.
Hier könnten im Einzelfall schon einmal Interessenkonflikte auftreten, wenn Sie die Immobilie über einen Notar kaufen und die vertragliche Abwicklung vom selben Notar vorgenommen wird.
Eine erste Adresse für die, die ein Schnäppchen suchen, ist ebenfalls der Notar. Denn er führt auch (Zwangs-)Versteigerungen durch. Die Angebote hängen in seiner Etude, so nennt man das Notariat in Frankreich, öffentlich aus. Das ist aber nur ein Tipp für ganz Gewiefte, die das französischen Recht wie Ihre eigene Westentasche kennen und die französischen Sprache bereits mit der Muttermilch eingesogen haben …
Und noch ein guter Tipp vorweg: Es kommt sehr gut an, wenn Sie den Notar mit Maître und nicht mit Monsieur ansprechen. Maître für sich allein genügt schon, Sie dürfen aber auch den Familiennamen anfügen. Gleiches gilt für die Anschrift und Anrede im Schriftverkehr.
Nun zur eigentlichen und wichtigsten Rolle des Notars: der Beurkundung des Kaufvertrags. Endlich erhalten Sie Post vom Notar aus Aix-en-Provence. Darin das Datum, an dem Sie sich im dortigen Notariat zur Unterzeichnung des Kaufvertrags einfinden sollen.
Aber halt: Hatten Sie vorher die gesetzliche zugestandene Frist von sieben Tagen im Sinne der Rétraction? – Wenn ja, kein Problem, dann können Sie den Vertrag sofort unterzeichnen. Wenn nicht, müssen Sie den Entwurf des Kaufvertrags, Projet d’acte autenthique, vor Unterzeichnung beim Notar mindestens für sieben Tage vorher zur „Ansicht“, Réflexion erhalten haben.
Jetzt die Tipps, die Ihnen bares Geld sparen: Sie als Käufer bestimmen den Notar, der den Kaufvertrag redigiert! Und sonst niemand – lassen Sie sich von niemanden ein X für ein U vormachen. Und wenn Sie in Gordes eine Immobilie gekauft haben, dann können Sie Ihren Vertrag von einem Notar in Strasbourg oder Forbach redigieren lassen. Es ist doch ein Unterschied, ob Sie von Frankfurt nach Strasbourg fahren, für eine einzige Unterschrift wohlgemerkt, oder nach Gordes.
Sie brauchen auch keine Übersetzung Ihres Vertrags durch einen vereidigten Dolmetschers, die Ihnen der Notar in Aix-en-Provence anbietet. Gegen harte Euro natürlich. Manche Notare in den Touristengegenden Frankreichs, in denen sich viele ausländische Immobilien-Eigentümer tummeln, haben praktischerweise über Ihrem Notariat gleich ein Übersetzungsbüro.
Einem Hohn kommt es gleich, wenn sofort hinter der Grenze der Deutsch sprechende Notar Ihnen auch noch die Übersetzung verkauft. Sie sind dann je nach Umfang mit mehreren zusätzlichen 100 Euro dabei.
Merke: Die Übersetzungen sind nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt sind. Sie befinden sich in Frankreich, haben in Frankreich eine Immobilie erworben und schließen einen Kaufvertrag nach französischem Recht! Und sollten Sie jemals in die Lage kommen, wegen Ihres Kaufvertrags in Frankreich klagen zu müssen, dann werden Sie wohl kaum die deutsche Übersetzung bei Gericht einreichen können.
Wenn Sie dann recht bald die „Rechnung“ des Notars bekommen, werden Sie wahrscheinlich neidisch sein, was so ein französischen Notar „verdient“. Die deutschen Notare nagen ja wirklich nicht am Hungertuch – aber die französischen erst ... o là, là! Sie sollten zweierlei Dinge dazu wissen:
1. Informieren Sie sich vorher, was an Kosten beim Notar auf Sie zukommt.
2. Der französischen Notar wird in Frankreich auch für den Fiskus tätig, d. h. er zieht direkt von Ihnen bestimmte Steuern ein, die er dann an die entsprechenden Stellen abführt.
Also: Nicht alles, was auf der Rechnung steht, ist das Entgelt des Notars. Denken Sie bitte daran, wenn Sie Ihr Budget für den Immobilienerwerb in Frankreich kalkulieren, dass zum reinen Kaufpreis noch bis zu 20 % (vor allem wenn ein Makler mit eingeschaltet ist) Nebenkosten auf Sie zukommen.
Und wenn Sie dann aus irgendeinem Grund Ihre Immobilie verkaufen müssen – diese Kosten werden Sie in den seltensten Fällen über eine Wertsteigerung wieder hereinbekommen.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.