Sie haben Ihr Grundstück, Ihre Traumvilla gefunden, die Preisvorstellungen vom Verkäufer oder Makler sind auf dem Tisch. Und jetzt beginnt das große Rätselraten. Ist der Preis gerechtfertigt, ist der Preis zu hoch, ist er angemessen oder sogar verdächtig niedrig?
Wenn es um die Preisfindung oder die Überprüfung auf Plausibilität geht, vergleichen Sie niemals den französischen mit dem deutschen Immobilienmarkt. In Frankreich sind Grundstücke generell größer, manchmal wesentlich größer als in Deutschland. Wie wollen Sie ein Angebot für ein Einfamilienhaus bewerten, das auf 60.000 m2 Grund und Boden steht? Einfach Grund und Boden – keine Parkanlage, kein Teich, nichts Besonderes. Es handelt sich um ein konkretes Beispiel!
Stellen Sie sich einmal die Frage, was Ihnen 60.000 m2 Grund und Boden, bebaut mit einem ganz normalen Haus, wohl wert sind. In der Picardie, in der Auvergne oder in der Dordogne kein Einzelfall. Wie wollen Sie überprüfen, ob ein Stadthaus in der Altstadt von Rennes oder Carcassonne den geforderten Preis wert ist?
Die Antwort liegt auf der Hand: Beauftragen Sie einen Gutachter mit der Erstellung eines Wertgutachtens, Estimation oder Rapport d’Expertise!
Wo aber finden Sie einen Gutachter, dem Sie auch vertrauen können? Den Sie im schlimmsten Falle auch „an den Ohren ziehen“ könnten, wenn sich herausstellt, dass er sich „verschätzt“ hat? Die Antwortet lautet simpel: beim für diese Region zuständigen Amtsgericht, Tribunal d’Instance, oder Ihr unabhängiger Berater benennt Ihnen einen in der Region. Dort finden Sie im Aushang einen sog. Annuaire, in dem alle bei Gericht zugelassenen Gutachter, Experts, aufgeführt sind.
Das Wichtigste dabei ist, dass diese Gutachter vereidigt sind, also Assermenté oder Près la Cour. Das bedeutet für Sie größtmögliche Sicherheit, da diese vereidigten Gutachter entsprechende Versicherungen nachweisen müssen. So können Sie wirklich auf Entschädigung hoffen, wenn dem Gutachter ein Fehler unterlaufen ist, der Sie u. U. viel Geld kostet.
Verzichten Sie auf die Gutachten von Maklern (z. B. Mitgliedern des Maklerverbands FNAIM), sonstigen Dienstleistern auf diesem Gebiet (z. B. Prestations Foncières, einer Tochter des Crédit Foncier, die sich ausschließlich mit Immobilien-Wertgutachten beschäftigt) oder selbst auf die von Notaren, die ebenfalls Wertgutachten anbieten. Hier bekommen Sie im Ernstfall große Schwierigkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn Sie den Erwerb mit einem deutschen Kreditinstitut finanzieren und auf Ihrem französischen Objekt Hypotheken eingetragen werden sollen, ist ein Wertgutachten eines vereidigten Gutachters obligatorisch. Den Gutachter benennt Ihnen dann Ihr Kreditinstitut bzw. beauftragt auf Ihre Kosten einen Gutachter. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditinstitut bestätigen, dass der beauftragte Gutachter assermenté ist.
Für die Begutachtung von Grundstücken oder Immobilien finden Sie im Annuaire unter folgenden Rubriken entsprechende Gutachter:
Die unter diesen Rubriken aufgeführten Gutachter sind i. d. R. alle befähigt, Ihnen eine zuverlässige Wertschätzung zu erstellen. Die einzelnen Rubriken drücken häufig nur die Spezialisierung aus. Aber auch ein Géomètre-Expert erstellt Ihnen durchaus ein Gutachten für die Immobilie. Wenn Sie einen Gutachter aus der Rubrik Estimations immobiliers wählen, können Sie nichts verkehrt machen.
Der Preis für ein solches Gutachten beträgt bis zu 1% des vom Gutachter ermittelten Verkehrswerts. Dazu kommen noch Kosten für Fahrten zum Objekt, Telefon, Fax usw.
Wichtig: Lassen Sie sich von niemanden außer von Ihrem unabhängigen Berater oder Ihrer Bank den Gutachter vorgegeben. Akzeptieren Sie kein Gutachten, das Ihnen der Makler oder sogar der private Verkäufer vorlegt. Hier handelt es sich häufig um sog. Gefälligkeitsgutachten, die Ihnen vielleicht etliche Euro ersparen. Lassen Sie es sich kostenfrei aushändigen und überprüfen Sie die Inhalte. Besser: Lassen Sie es von einem Fachmann überprüfen. Die spätere Gegenüberstellung der Gutachten zeigt ihnen wahrscheinlich ein sehr interessantes Ergebnis.
Wenn Ihnen ein Makler oder Privatmann die Herausgabe eines Wertgutachtens (Kopie) verweigert, werden Sie hellwach. Hier hat man etwas gegen eine genauere Überprüfung.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.