Gesundheitsversorgung

Ihre Krankenversicherung in Italien

Gehen Sie in Italien einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ergibt sich automatisch der Anspruch auf die Leistungen des Servizio Sanitario Nazionale (SSN), des nationalen Gesundheitsdienstes.

Selbst wenn sich der Firmensitz Ihres Unternehmens in Deutschland befindet und Sie in Deutschland wohnhaft sind, ändert sich nichts an diesem Grundsatz. Die Dienste des staatlichen Gesundheitsdienstes stehen Ihnen aber auch als Nicht-Beitragszahler im selben Umfang zur Verfügung, sofern Sie EU-Bürger und Einwohner Italiens sind.

Krankenversicherung bei dauerhaftem Aufenthalt

Als Arbeitnehmer können Sie bei der ASL die Anmeldung und die Beantragung der nationalen Krankenversicherungskarte (tessera sanitaria) vornehmen, sobald der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag an das INPS abgeführt hat. Die ASL (Aziende Sanitarie Locali, ehemals USL) sind die dem INPS und SSN unterstehenden örtlichen Gesundheitsämter.

Um Ihren Anspruch auf Krankenversicherung geltend zu machen, bedarf es der Anmeldung bei der ASL des jeweiligen Wohnorts, die auch die Leistungen erbringen. Für die Beantragung der Aufnahme in die Sozialversicherung bei der INPS sorgt der Arbeitgeber. Selbstständig und freiberuflich Tätige müssen sich eigenständig bei INPS und ASL anmelden.

Hierzu benötigen

Sämtliche Vordrucke werden durch die Krankenversicherung im Heimatland in doppelter Ausfertigung ausgestellt und bescheinigen Ihren Versicherungsschutz. Sind Sie nun allein in Italien krankenversichert, benötigen Sie zwecks geplanter medizinischer Versorgung in Deutschland die Bescheinigung E 112, die Ihnen Ihre italienische Krankenversicherung ausstellt.

Private Krankenversicherung in Italien

Wer auf das öffentliche Gesundheitssystem verzichtet, muss sich unter Umständen privat versichern. Weil über den Umfang des Versicherungsschutzes das italienische Recht entscheidet, unterscheiden sich die Ihnen nun zustehenden Leistungen von den alten. Selbst wenn Sie schon einen Versicherungsschutz genießen, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung (assicurazione sulla salute) äußerst sinnvoll sein. Bei einem Arbeitsplatzwechsel nach Italien bzw. einem Krankenkassenwechsel ist deshalb zu beachten, welche Leistungen zu welchen Konditionen angeboten werden.

Selbst wenn die Mitgliedschaft in einer deutschen Kasse fortbesteht und eine kooperierende Kasse im Ausland einspringt, können Sie nicht die gleiche medizinische Versorgung und die gleichen Beitragssätze erwarten. Eine Möglichkeit, die gewohnten Leistungen aufzufangen, besteht ebenso im Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Wichtig ist es, in Erfahrung zu bringen, ob man die Mitgliedschaft bei der deutschen Krankenversicherung beibehalten kann. Kehren Sie nach Deutschland zurück, kann es bei fortgeschrittenem Alter problematisch werden, die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wiederzuerlangen. Im ungünstigsten Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen, was zu erheblichen Kosten führt. Aus diesem Grund wird zu einer vorübergehenden Abmeldung oder einer Anwartschaftsversicherung mit reduzierten Beiträgen – nicht aber zu einer endgültigen Kündigung – geraten.

Für ausführlichen Rat und zwecks Aufklärung hinsichtlich des Leistungsumfangs, der Eigenanteile und Vertragspartner sollten Sie sich unbedingt an die zuständigen Krankenversicherungsträger wenden und die Internetseiten des Systems zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz der EU (MISSOC)  besuchen.

Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt

Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Italien genießen Sie weiterhin den deutschen Versicherungsschutz, der eine medizinische Erstversorgung gewährleistet. Mit Ausbruch einer akuten Erkrankung ist eine Behandlung durch die Vertragsärzte, die Ihnen die ASL nennen, möglich. Erst nach Besuch des Allgemeinarztes (medico generico/medico di base) und nach Vorliegen einer Überweisung kann ein Spezialarzt (medico specialista) aufgesucht werden. Von dieser Regel ausgenommen sind Frauen-, Augen- und Zahnärzte.

Bei Erster Hilfe (pronto soccorso), schwerwiegenden Fällen oder an Feiertagen bzw. außerhalb der Geschäftszeiten können Sie sich direkt in ein öffentliches Krankenhaus begeben. Als Nachweis eines vorhandenen Versicherungsschutzes dient die Europäische Krankenversicherungskarte (oder eine gleichwertige Ersatzbescheinigung), auch European Health Insurance Card (EHIC) genannt. Die Europagesundheitskarte ist in der gesamten EU gültig und vor der Reise bei Ihrer deutschen Krankenkasse zu beantragen, sofern sie nicht schon in die gewöhnliche Versichertenkarte integriert ist. Sie stellt allen Studenten und Entsandten die mit ihr verbundenen Leistungen sicher.

Auch deutsche Rentner mit Wohnort in Italien greifen für eine Behandlung auf die Europakarte zurück, sofern sich kein Leistungsanspruch wegen einer Beschäftigung in Italien ergibt. Sie bleiben weiterhin in Deutschland pflichtversichert, zahlen die gewohnten Beiträge und sind von der Beitragspflicht im Wohnstaat Italien ausgenommen.

Trotz des vorhandenen Versicherungsschutzes fallen bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Italien Zuzahlungen an, die der Patient zu entrichten hat. Die DVKA nennt Eigenleistungen bis zu 36 Euro pro ärztliche Behandlung. Für Medikamente fallen je nach Erkrankung unterschiedliche Kosten an. Eine Beteiligung an den Kosten seitens des Patienten wird bei schutzbedürftigen Personen wie Kindern bis zu sechs Jahren, Schwangeren, Taubstummen und Blinden hinfällig.

Sollte während einer Behandlung in Italien der Versicherungsnachweis nicht akzeptiert werden und Kosten anfallen, die komplett vom Patienten zu tragen sind, kann dieser eine Rechnung mit Aufführung aller in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen verlangen. Um die Auslagen – oder zumindest einen Teil – erstattet zu bekommen, ist die Rechnung einem Antrag auf Erstattung der Auslagen beizufügen und dem zuständigen Träger in Deutschland auszuhändigen.

Um sich vor zu hohen Behandlungskosten schützen zu können, empfiehlt es sich, auf einem Kostenvoranschlag zu bestehen. Für die Übernahme der Kosten gilt grundsätzlich, dass alle Leistungen nur dann gedeckt werden, wenn die Behandlung von kurzer Dauer ist und die Erkrankung spontan auftritt. Kosten für eine Behandlung chronischer Beschwerden und für langfristig geplante Eingriffe werden nur übernommen, sofern sie in dem Staat, in welchem man die Beiträge zahlt, erfolgt. Ausnahmen gibt es bei schweren chronischen Leiden wie Diabetes und nach Vorlage der Bescheinigung E 112.

Die Erstattung sämtlicher Kosten ist unwahrscheinlich. Durch Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung kann die Zahlung hoher Eigenanteile vermieden werden. Solch eine Zusatzversicherung ist grundsätzlich zu empfehlen, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Sie deckt etwa die hohen Kosten für einen Krankenrücktransport, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden. Auch Privatversicherten ist eine Auslandskrankenversicherung angeraten.

Wer sich in Italien in die Obhut eines deutschsprachigen Arztes begeben möchte, kann sich anhand der vom Auswärtigen Amt im Internet veröffentlichten Ärzteliste informieren (www.rom.diplo.de ).

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.


www.justlanded.com © 2003-2024 Just Landed