Handelt es sich bei Ihrem PKW um einen Privatwagen, der als Umzugsgut eingestuft wird, weil ein Verkauf ausgeschlossen ist, können Sie ihn ohne Mehrwertsteuererhebung nach Italien einführen.
Voraussetzung ist, dass Sie den Wagen innerhalb eines Jahres nicht veräußern, dieser mindestens sechs Monate vor Abmeldung des Wohnsitzes auf Ihren Namen zugelassen und innerhalb der zwölf Monate nach Abmeldung des Wohnsitzes nach Italien eingeführt worden ist. Wird das Fahrzeug aus einem EWR-Staat wie Deutschland eingeführt, werden grundsätzlich keine Zölle erhoben.
Bei einer Wohnsitzverlegung nach Italien sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit bislang deutschem Kennzeichen innerhalb von sechs Monaten umzumelden. Für Grenzgänger gelten selbstverständlich großzügigere Regelungen.
Bevor man die italienischen Behörden aufsucht, kann der PKW in Deutschland abgemeldet werden. Dies geschieht bei der Zulassungsstelle nach Entwertung des Kfz-Briefs und Abgabe des Fahrzeugscheins. Mit einer beglaubigten Kopie des letzteren Dokuments und der Abmeldebescheinigung kann nun die Zulassung in Italien eingeleitet werden, wenn auch eine Inspektion (collaudo) vorgenommen wurde. Diese entfällt, wenn das Fahrzeug maximal vier Jahre alt und mit einer gültigen TÜV-Plakette versehen ist.
Die italienische Zulassungsstelle (motorizzazione civile) händigt Ihnen nach der Übergabe der deutschen Kennzeichen und Zulassungsdokumente den italienischen Fahrzeugschein (carta di circolazione) und den Fahrzeugbrief (foglio complementare) aus. Liegt für den Fahrzeugtyp bisher keine Betriebserlaubnis für Italien vor, müssen Sie dem zuständigen Straßenverkehrsamt zusätzlich den übersetzten Fahrzeugschein sowie ein certificato per l’esportazione oder ein certificato di conformità zukommen lassen.
Eine Abmeldung bei der deutschen Zulassungsstelle kann auch im Nachhinein über eine Auslandsvertretung erfolgen. Dazu benötigen Sie die Bestätigung des italienischen Amts, dass alle Kennzeichen und Zulassungsdokumente eingezogen wurden.
TIPP: Der Italienische Automobilclub (ACI) informiert Sie vor Ort und im Netz über die Zulassung Ihres PKW in Italien. Unter der Überschrift „per circolare“ sind auf www.aci.it einige nützliche Hinweise zusammengefasst. Informationen in deutscher Sprache finden Sie im Internet unter www.provinz.bz.it .
Neben den Gebühren für die Einschreibung in das Pubblico Registro Automobilistico (ca. 200 Euro) und die Zulassung (ca. 80 Euro) wird auch eine Kfz-Steuer fällig. Diese (tassa di circolazione) berechnet sich aus der Motorleistung. Pro kW sind 2,58 Euro an den Automobile Club d’Italia (ACI) zu entrichten. Die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung (in Deutschland ASU) wird in Italien durch die Vergabe eines bollino blu geregelt. Die Untersuchung findet jährlich statt; die Kosten betragen knapp 10 Euro.
Bei Nutzung eines Fahrzeugs ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung aus eigenem Interesse unumgänglich und vom Gesetz vorgeschrieben. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann ausbleiben, solange die Versicherungsgesellschaft die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung zum Verkauf anbieten darf. Ob die Versicherungspolicen auch für Italien gültig sind, hängt oft davon ab, ob die Versicherungsgesellschaft auch einen Sitz in Italien hat.
Sollte sich ein Unfall ereignen, haftet die Kraftfahrzeugsversicherung in jedem EU-Land. Vor der Ummeldung ist es ratsam, zur Bescheinigung des Versicherungsschutzes die grüne Karte mit sich zu führen. Auch wenn sie in Italien nicht vorgeschrieben ist, kann sie sich aufgrund ihrer Popularität bei Polizeikontrollen als hilfreich erweisen. Verlangt wird sie erst bei einem selbst verschuldeten Unfall.
Ist das Fahrzeug in Italien versichert und mit einem italienischen Kennzeichen versehen, gehört ein von außen lesbarer Nachweis (tagliando), der den Kraftfahrzeugversicherungsschutz bestätigt, unter die Windschutzscheibe.
Die Anerkennung Ihres deutschen Führerscheins in Italien ist gewährleistet. Dies gilt für die rosafarbenen Papierführerscheine und deren Nachfolger im Kreditkartenformat nach EU-Muster. Befindet sich Ihr Erstwohnsitz in Italien stellen Ihnen die dortigen Behörden nach Verlust oder Ablauf eine neue Fahrerlaubnis aus.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.