Wenn Sie sich bis zu 90 Tage in den USA aufhalten, benötigen Sie als deutscher Staatsbürger kein Visum. Möchten Sie allerdings in den USA studieren, befinden Sie sich in der Regel länger als 90 Tage in den USA. Dann ist die Voraussetzung, dass Sie im Besitz eines gültigen (Studenten-)Visums sind.
F-1-Visa
Wenn Sie „auf eigene Faust”, also nicht mittels eines öffentlichen Austauschprogramms in den USA studieren wollen, benötigen Sie ein F-1-Visum. Sie können es aber erst dann beantragen, wenn Sie bei einer amerikanischen Universität zugelassen sind, also das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Mit den Zulassungsunterlagen der Uni erhalten Sie ein ausgefülltes Formblatt (I-20). Dieses müssen Sie zusammen mit einigen Unterlagen an das amerikanische Konsulat senden.
Welches Konsulat für Sie zuständig ist, entscheidet sich nach dem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen ist das Konsulat in Berlin zuständig.
Für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Bayern, und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich an das Konsulat in Frankfurt am Main.
Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nimmt!
Folgende Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Formblatt I-20 im Konsulat eingereicht werden:
Ihr deutscher Reisepass, der mindestens für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist. Haben Sie keinen deutschen Pass, erkundigen Sie sich bitte beim amerikanischen Konsulat danach, wie lange Ihr Pass noch gültig sein muss. Für einige Länder ist es Voraussetzung, dass der Pass noch mindestens sechs Monate nach der Ausreise aus den USA gültig ist.
Ein farbiges oder schwarz-weißes Passfoto, das die neuen biometrischen Vorschriften erfüllen muss. Es darf nicht älter als sechs Monate sein, muss 5 x 5 cm groß sein, der Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm groß sein (gemessen von oben nach unten), beide Ohren müssen sichtbar sein; die Vorderansicht des Antragstellers muss gezeigt werden (und nicht etwa das Profil); weiterhin muss das Foto einen weißen Hintergrund haben. Zudem müssen Sie direkt in die Kamera schauen. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig – aber auch dann muss das Gesicht vollständig zu sehen sein.
Ein Nachweis über Ihre Absicht, die USA nach Beendigungdes Studiums wieder zu verlassen. Der Nachweis kann in Form einer Meldebestätigung oder der Kopie Ihres Rückflugtickets erbracht werden.
Formular DS-156: Dieses Formular muss von Ihnen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, das Formular direkt online auszufüllen. Dort müssen Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Anschrift, das Datum der Einreise, den Namen der Universität in den USA, Ihre Adresse in den USA, die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, den Zweck der Reise, die Finanzierung und viele weitere Angaben eintragen.
Formular DS-157: Dieses müssen männliche Antragsteller im Alter zwischen 16 und 45 Jahren ausfüllen. Dort müssen Sie Fragen zu Ihren persönlichen Angaben, den Namen ihrer Eltern, einer Kontaktperson in den USA, einer Auflistung der Länder, die Sie in den letzten zehn Jahren besucht haben, Ihren letzten zwei Arbeitgebern, zum Militärdienst usw. beantworten. Das Formular können Sie im Internet unter www.usbotschaft.de downloaden.
Formular DS-158: Dabei handelt es sich um das Formular „Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund von Antragstellern eines Nichteinwanderungsvisums“.
Online-Zahlungsbestätigungsformular über die Entrichtung der Visa-Bearbeitungsgebühr. Weitere Informationen über die genaue Vorgehensweise erhalten Sie im Internet unter www.us-botschaft.de. Die Visagebühr beträgt zurzeit 85 Euro.
Ein an Sie selbst adressierter und frankierter Rückumschlag (DIN A5 oder DIN A4).
Finanzierungsnachweis: In diesem müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um das Studium in den USA finanzieren zu können.
SEVIS-Gebühr: Seit dem 1.9.2004 müssen alle Antragsteller eines F- oder J- Visums mit I-20- oder DS-2019- Formularen die so genannte student and exchange visitor system-Gebühr entrichten. Dies hat das Departement of Homeland Security (DHS), das US-Ministerium für innere Sicherheit, beschlossen. Die Gebühr beträgt 100 $. Mit der Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie diese Gebühr entrichtet haben. Des Weiteren ist erforderlich, dass Sie das Formular I-901 ausfüllen, welches Sie im Internet unter www.ice.gov erhalten.
Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie Ihre Unterlagen persönlich in Frankfurt bzw. in Berlin einreichen und ein Visumsgespräch führen. Dieses Gespräch ist seit dem Jahre 2003 Pflicht. Machen Sie unbedingt vorher einen Termin per Telefon aus – ansonsten fahren Sie aller Voraussicht nach vergeblich nach Berlin oder Frankfurt.
Welche Fragen müssen Sie in dem kurzen Gespräch erwarten? Zunächst werden Sie wahrscheinlich nach dem Grund Ihres Aufenthalts in den USA gefragt. Der zuständige Beamte möchte sicher gehen, dass Sie keine kriminellen Vorhaben in den USA planen. Weiterhin wird überprüft, ob die Finanzierung Ihres Aufenthalts gesichert ist und Sie die Absicht haben, nach Beendigung Ihres Studiums wieder dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren. Weiterhin werden Fragen zu Ihrem persönlichem Hintergrund, insbesondere nach Freunden und Verwandten gestellt. Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen mitzunehmen, um die Rückkehrabsicht sowie die gewährleistete Finanzierung zu bekräftigen:
Meldebescheinigung,
Immatrikulationsnachweis,
Kontoauszüge,
Rückflugticket (falls vorhanden),
einen Mietvertrag über Ihre Wohnung in Deutschland.
In der Regel ist dieses Gespräch schnell beendet, da es sich um ein Routine-Interview handelt. Sie erhalten ca. zwei Wochen nach dem Gespräch Ihr Visum per Post zugeschickt.
J-1-Visa
Wenn Sie mittels eines öffentlichen Austauschprogramms in den USA studieren möchten, benötigen Sie ein J-1-Visum. Diese Austauschorganisation stellt Ihnen das Formblatt DS-2019 aus, welches Sie mit folgenden Unterlagen (zu den Einzelheiten beachten Sie bitte die Ausführungen oben) beim amerikanischen Konsulat einreichen müssen:
Reisepass,
Formular DS-156,
Formular DS 157 (nur für Männer zwischen 16 und 45 Jahren),
Formular DS-158,
ein neueres Passfoto,
ein Nachweis über Ihre Absicht, die USA nach Beendigung des Studiums wieder zu verlassen,
Online-Zahlungsbestätigungsformular über die Entrichtung der Visa-Bearbeitungsgebühr,
ein an Sie selbst adressierter und frankierter Rückumschlag (DIN A5 oder DIN A4),
SEVIS-Gebühr,
weiterhin ist es erforderlich, dass Sie Ihre Unterlagen persönlich in Frankfurt bzw. in Berlin einreichen und ein Visumsgespräch führen.
B1/B2-Visa
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Famulatur (Medizinstudium) oder Ihres Rechtsreferendariats in die USA einreisen möchten, benötigen Sie kein J/F-1-Visum. Dann ist ein B1/B2-Visum ausreichend.
Dazu müssen folgende Unterlagen beim amerikanischen Konsulat eingereicht werden:
Formblatt DS-156,
ggf. Formblatt DS-157,
ein neueres Passfoto,
gültiger Reisepass,
Nachweis darüber, dass Sie nach Beendigung Ihrer Famulatur/Ihrer Wahlstage beim Rechtsreferendariat die Absicht haben, die USA wieder zu verlassen,
Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr
adressierter und frankierter Rückumschlag
Nachweis über finanzielle Vorkehrungen.
Green-Card
Sie haben die Möglichkeit, an der Auslosung des amerikanischen Außenministeriums einer Green-Card teilzunehmen. Eine Green-Card berechtigt Sie dazu, sich visumsfrei so lange in den USA aufzuhalten, wie Sie es wünschen, sowie dort zu studieren und zu arbeiten. Wenn Sie an dem Losverfahren teilnehmen möchten, sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der diplomatischen Vertretung der USA unter www.us-botschaft.de oder www.dvlottery.state.gov.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren nur noch elektronisch abgewickelt wird und nur ein Antrag pro Bewerber eingereicht werden kann. Wenn Sie mehrere Anträge einreichen, werden Sie von der Teilnahme ausgeschlossen. Außerdem müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Geburtsland: An dem Programm dürfen z. B. keine Staatsangehörige von Großbritannien, Polen oder Russland teilnehmen. Die ausgeschlossenen Länder können sich aber von Jahr zu Jahr ändern. Deutsche Staatsbürger dürfen jedoch am Losverfahren teilnehmen.
Ausbildung: Ein Bewerber muss mindestens die High School bzw. eine vergleichbare Schule abgeschlossen haben, oder er muss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf vorweisen können, für den eine mindestens zweijährige Ausbildung erforderlich ist.
Foto: Das Foto muss eingescannt werden (JPEG-Format, maximale Bildgröße 62.500 Bytes) – die Bewerbung erfolgt im elektronischen Verfahren.
Antragsformular: Dieses Formular können Sie im Internet unter www.dvlottery.state.gov abrufen und ausfüllen. Folgende Informationen müssen unter anderem angegeben werden: Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Adresse und Familienstand.
Die Teilnehmer werden per Zufallsprinzip ausgelost und die Gewinner einer Green–Card anschließend benachrichtigt.