Polnische Staatsbürgerschaft

So werden Sie polnischer Staatsbürger

Ausländer, die sich bereits über einen längeren Zeitraum (abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus) legal in Polen aufhalten, können die polnische Staatsbürgerschaft beantragen. Für die Berechtigung zur Einbürgerung werden mehrere Faktoren in Betracht gezogen.

Der Antrag auf Einbürgerung muss persönlich bei der entsprechenden Wojewod-Behörde eingereicht werden. Wenn Sie nicht in Polen leben, sollten Sie Ihren Antrag bei einem polnischen Konsulat oder einer polnischen Botschaft in dem Land Ihres festen Wohnsitzes stellen.

Wer kann die polnische Staatsbürgerschaft beantragen?

Die polnische Staatsbürgerschaft kann nur unter folgenden Bedingungen erlangt werden. Berechtigt sind:

Der Aufenthalt in Polen gilt als ununterbrochen wenn Auslandsaufenthalte nicht länger als 6 Monate am Stück bzw. 10 Monate insgesamt gedauert haben. Folgende Ausnahmeregelungen gelten:

Voraussetzungen für die Antragstellung

Ein ausländischer Staatsbürger, welcher für die polnische Staatsbürgerschaft beantragen will, muss folgende Unterlagen einreichen:


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