Der Bewerbungsprozess für einen Job in Polen ist sehr wahrscheinlich deutlich anders als in Ihrem Heimatland. Allerdings verwenden größere polnische Firmen inzwischen standardisierte Bewerbungsverfahren.
Wenn Sie sich auf eine ausgeschrieben Stelle bewerben ist es in der Regel ausreichend, einen Lebenslauf (international auch Curriculum Vitae oder kurz, CV) sowie ein Motivationsschreiben (list motywacyjny) als Bewerbung zu schicken. Ihr CV sollte so gestaltet sein, dass Ihre aktuelle bzw. letzte Anstellung zuerst genannt ist. Im Internet finden sich viele Beispiele für polnische Lebensläufe.
Bewerbungen bei weltweit tätigen Firmen müssen in manchen Fällen in Deutsch oder Englisch abgefasst werden. Generell können Sie Referenzen in Ihrer Bewerbung erwähnen. Kopien von Referenzschreiben oder Qualifikationen sind normalerweise nicht erforderlich, es sei denn, es wird direkt danach gefragt.
In großen Unternehmen läuft der Bewerbungsprozess zumeist in mehreren Schritten ab. Nach einer Vorauswahl anhand der Lebensläufe der Bewerber erfolgen schriftliche Tests. Diese finden entweder im Unternehmen selbst oder online statt. Sind diese Tests bestanden, werden Sie zu einem Assessmentcenter eingeladen. Hier dienen Einzelgespräche und Gruppendiskussionen der weiteren Auswahl. Sollten Sie auch diesen Schritt erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Bei diesen Gesprächen werden dann Ihre genauen Aufgaben im Unternehmen sowie Ihr Gehalt besprochen.
Haben Sie sich in einem kleineren Unternehmen beworben, dann werden Sie meist direkt zu einem persönlichen Interview eingeladen. Oftmals wird dieses direkt von Ihrem künftigen Chef geführt.
Es ist empfehlenswert, dass Sie sich besonders gründlich auf das persönliche Interview vorbereiten, da hier genau geprüft wird, ob Sie eine gute Ergänzung für die Firma wären. Die gestellten Fragen beziehen sich oftmals auf Ihre Stärken und Schwächen, aber auch Fragen in Bezug auf Ihre Gehaltsvorstellungen sind nicht ungewöhnlich. In den meisten Fällen müssen Sie bei einem persönlichen Gespräch keine Qualifikationen oder Zertifikate vorzeigen, aber Nachfragen können nicht schaden.
Wie in vielen Ländern sind auch in Polen befristete Arbeitsverträge (na czas okreslony) sehr häufig. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber bereits einmal verlängert wurde ist nur eine Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag (na czas nieokreslony/na stale) möglich. Für eine unbefristete Anstellung kann Ihr Arbeitgeber nun weitere Zertifikate oder Qualifikation von Ihnen verlangen.
Für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruches ist die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (staz pracy) äußerst wichtig. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden angerechnet. Das Erlangen der Hochschulreife wird hierbei als drei Jahre Betriebszugehörigkeit gezählt, ein Universitätsabschluss als weitere fünf Jahre.
Wenn Ihre Betriebszugehörigkeit weniger als zehn Jahre beträgt stehen Ihnen in der Regel 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Beträgt sie mehr als zehn Jahre haben Sie Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub. Darüber hinaus ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber weitere Vereinbarungen zu Ihrem Urlaubsanspruch mit Ihnen trifft. Als Auswanderer sollten sie stets genügend Zeit für Heimatbesuche einplanen.